Sitzung: 05.10.2016 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 120/2016
Frau Liebthal eröffnet die Einführung zur Beschlussvorlage und gibt die Änderungen zur Straßenreinigungssatzung bekannt, die zum Hauptausschuss in die Satzung eingearbeitet und bekanntgegeben werden.
Frau Dölle stellt den geänderten Inhalt zur Gebührensatzung detailliert vor. Weiter gibt sie ausführliche Erläuterungen zur Beschlussvorlage.
Herr Erben bedankt sich für die Ausführungen, die sehr klar und nachvollziehbar waren.
Seine Frage zu der Erhöhung der Frontmeter beantwortet Frau Dölle.
Weiter fragt er, ob die Berechnung vorgegeben oder gewählt ist, die die Grundlage (Durchschnittswert der Jahre 2010 - 2014) zur Gebührenkalkulation bildet.
Frau Dölle erläutert, dass Vorauskalkulationen gemacht werden dürfen, wenn diese im Jahr 2019 nachkalkuliert werden. Es muss geschaut werden, ob eine Überdeckung oder Unterdeckung vorliegt. Das wird danach neu kalkuliert.
Herr Erben gibt zur Anregung, dass es im Jahr 2014 eine Steigerung der Personalkosten gab. Wäre es zulässig, dass für die zukünftige Vorkalkulation sowohl im Jahr 2014 und den vorher nicht definierten Personalkostenanteil sowie die absehbaren tariflichen Steigerungen schon einzukalkulieren. Es fällt ihm schwer zu akzeptieren, dass die Kosten gesenkt werden und möglicherweise die Kosten bei der Stadt verbleiben.
Frau Liebthal geht auf die Berechnung der 5 Jahre ein, die auf die Betriebsabrechnungsbögen beruht. Darin sind auch die Lohnkosten und die Erhöhung der Lohnkosten enthalten. Die 5 Jahre bilden die Grundlage für die Berechnung des Mittelwerts. Die Stadt Burg ist verpflichtet nach zu kalkulieren.
Herr Erben geht auf die Personalkosten der einzelnen Jahre ein (Anlage 2). Dort besteht vom Jahr 2010 zu 2014 eine 50prozentige Steigerung der Lohnkosten. Er fragt, ob das Jahr 2010 wirklich ein geeigneter Teil des Umrechnungskalkulationsmodells für die Zukunft sei?
Die Vorauskalkulation verschlechtert sich, wenn Jahre einbezogen werden, in denen geringer anfallende Personalkosten einbezogen werden.
Frau Liebthal erklärt, dass 3 Jahre zu Grunde gelegt werden müssen.
Herr Erben fragt, ob sich am Jahr 2014 stärker orientiert werden könnte. Damit die Senkung nicht ganz so stark ausfällt, wie sie jetzt vorgeschlagen wird. Das Personal wird aufgrund tariflicher Steigerungen teurer.
Es fällt ihm schwer auf die Nachkalkulation zu hoffen, die Kosten werden jetzt gesenkt und nach der Nachkalkulation erhöhen sich die Beiträge wieder.
Er plädiert für eine realistische Gestaltung der Kalkulationsbasis, für die Nichteinbeziehung kostenschwacher Jahre, damit die Senkung nicht zu stark ausfällt.
Herr Engel warnt vor einer zu starken Kostenabsenkung, zumal die Jahre 2015 und 2016 noch nicht betrachtet wurden. Der positive Effekt der Kostensenkung könnte aufgenommen werden, indem die Kosten nicht zu stark gesenkt werden sondern nur gering, aber eine Kosteneinsparung jedoch dabei beibehalten wird. Die Entscheidung zur Einschätzung der Straßen obliegt dem Stadtrat.
Frau Dölle erläutert, dass sich die Einnahmen nicht verringern sondern, dass sie anders verteilt sind. Der Beitragssatz sinkt für viele, die ein Grundstück direkt an der Straße haben. Aber der Ausgleich kommt durch die Aufnahme vieler Hinterlieger, für die es dann teurer wird.
Frau Dölle versteht Herrn Erben und geht darauf ein, über die Grundlage der 3 Jahre nachzudenken. Sie kann nicht sagen, wieso die 5 Jahre zu Grunde gelegt wurden.
Es ist auf alle Fälle eine Anregung, über die nachgedacht werden sollte.
Herr Voigt schlägt vor, dass es dazu bis zum Hauptausschuss eine Aussage gibt.
Herr Erben regt an, für die Kalkulation das zu Grunde zu legen, was für die Stadt das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Herr Jerkowski sieht die Steigerungen sehr moderat und geht auf die sprunghafte Erhebung der Personalkosten ein. Er spricht sich auch für das Weglassen der Jahre 2010 und 2011 für die Kalkulation aus. Herr Jerkowski sieht Gefahr darin, dass nach 2019 die Gebühren massiv ansteigen könnten.
Herr Erben geht davon aus, dass der Aufwand gering ist eine Änderung einzuarbeiten. Er will dabei nicht grundsätzlich in das Verfahren eingreifen oder es ändern, welches gut aufbereitet wurde und nachvollziehbar ist. So könnten die 2 Jahre herausgenommen und der Durchschnitt anders berechnet werden.
Herr Erben möchte einen Antrag formulieren.
Frau Liebthal bittet alle Ausschussmitglieder vorher noch einmal in die Tabellen zu schauen. Es sind nicht die einzelnen Kosten zu bewerten, sondern es sollte auf die Gesamtsumme der letzten 5 Jahre geschaut werden. Gerade im Jahr 2010 sind die meisten Kosten entstanden. Auf Grund der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder soll jetzt das Jahr 2010 herausgenommen werden.
Es werden nicht nur die Personalkosten für die Berechnung zu Grunde gelegt sondern die gesamten Kosten des angeführten Jahres in der Tabelle.
Sie denkt, dass es nicht richtig ist, das Jahr 2010 und 2011 herauszunehmen.
Frau Liebthal geht auf die anderen Kosten der einzelnen Jahre ein.
Herr Erben gibt Frau Liebthal recht. Er hat nur auf die Personalkosten geschaut und nicht auf die sächlichen Kosten. Er wollte wissen, was sich hinter den sächlichen Kosten verbirgt. Herr Engel erklärt, dass der Unterschied, wenn man nur die Personalkosten betrachtet, nicht groß sei, ob die letzten 5 oder die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden. Er hatte diese kurz überrechnet. Dann wäre die Berechnung mit den Gesamtkosten genauer.
Herr Voigt findet die Diskussion fruchtbringend.
Frau Liebthal stellt fest, dass die Grundlage der letzten 5 Jahre eine bessere Voraussetzung für die Berechnung sei. Sie wird die sächlichen Kosten recherchieren und die Frage beantworten.
Herr Erben stellt keinen Antrag mehr.
Herr Voigt lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |