In Bezug auf die nachbarschaftlichen Stetigkeiten zwischend den Familien Stielke und Dünkler in der Friedrichstraße, gab es einen Schriftverkehr zwischen ihm und dem Bürgermeister, Herrn Rehbaum, informiert Herr Wernecke.

In dem Schriftsatz der Stadtverwaltung wurde darauf verwiesen, dass ein Ortsbürger-meister keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen die Stadt Burg abgeben dürfe. Dies sei auch nicht seine Absicht gewesen, als er die Verschönerung des Streifens vor dem Wohnhaus von Familie Stielke bestätigte.

in diesem Zusammenhang bittet er nochmals um eine Regelung welche schriftlichen Informationen an die Einwohnern durch ihn selbst oder den stellvertretenden Ortsbürger-meister ergehen können. hier geht es vor allem um die Form solcher Schreiben,

so Herr Wernecke.