Es liegen keine schriftlichen Einwohnerfragen vor. Von den Anwesenden meldet sich Herr André Engelmann, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative Garagenhof Burg zu Wort.

Er hat eine Frage an den Bürgermeister, Herrn Rehbaum und an die Stadträte.

Wir haben im Laufe unseres Klageverfahrens gegen den neuen Eigentümer des Garagenhofes Burg Süd mittlerweile erfahren, dass es eine Regelung im Kaufvertrag zwischen der Stadt Burg und dem Herrn Bauer gibt, die ihn ermächtigt, sämtliche Verträge zu kündigen, obwohl er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Diese Regelung ist sehr ungewöhnlich, so Herr Engelmann.

Erste Frage von Herrn Engelmann: Warum gibt es so eine Regelung? Und die

zweite Frage von Herrn Engelmann: Warum wurde Herrn Bauer das noch einmal separat schriftlich bestätigt, während uns sämtliche Anliegen, die wir hatten, die wir gern bestätigt hätten, verweigert wurden?

Herr Vogler kann zum Inhalt des Grundstückskaufvertrages nichts sagen. Er erläutert gegenüber den Garagenbesitzern den Rechtsanspruch.