Sitzung: 24.11.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 177/2016
Herr Rehbaum und Herr
Klapper nehmen wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Somit sind 26
Stadträte und der Bürgermeister anwesend.
Herr Erben weist
auf ein paar Unstimmigkeiten in der Vorlage hin. Zum einen ist in der
Problembeschreibung dargestellt, dass nur die Leistungsphase III vergeben
werden soll. Als Begründung wird genannt, dass diese die Entwurfsplanung die
Kostenschätzung beinhaltet. Das dürfte so nicht richtig sein. Ihm ist bekannt,
dass die Leistungsphase III die Kostenberechnung ist. Die Kostenschätzung ist
schon in Leistungsphase II enthalten. Allerdings fehlt der Vorlage die
Veranschlagung im Haushalt. Wenn ich die Vorlage so sehe, so Herr Erben, müsste
ich unterstellen, dass die Mittel im Haushalt nicht bereit stehen, oder uns
wird diese Information nur vorenthalten. Die alte Vorlage aus dem Jahr 2015 sah
für die Leistungsphasen I und II einen Betrag von 210.000 EUR vor, die
diesjährige Erweiterung um die Leistungsphase III geht von 230.000 EUR aus.
Entweder war der Betrag in 2015 zu hoch angesetzt, weil die Leistungsphase III
so etwa a 15 v. H. der Gesamtplanungsleistung beinhaltet. Die Differenz von
20.000 EUR erscheint ihm zu niedrig.
Frau Noack stimmt den Ausführungen
von Herrn Erben zu. Es geht nicht um die Kostenschätzung, sondern um die
Kostenberechnung. Das ist unstrittig. Wir brauchen aber die Leistungsphase III
zu gegebener Zeit, um die Fördermittel zu beantragen und die Aufklärung zu
diesen Zahlen kann im Augenblick nicht gegeben werden. Im Haushalt 2016 wurde
eine Summe eingestellt und diese Summe wird zur Übertragung in das Jahr 2017
beantragt. Es geht tatsächlich um die Beauftragung der Leistungsphase III und
die erforderlichen Kosten für die Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |