Herr Rehbaum gibt zur Beschlussvorlage einige Informationen.

Herr Wagener Bei der Erarbeitung des Materials wurde sich wesentlich an den Punkten orientiert, die der Bauausschuss in seiner Besprechung am 13.12.2016 als Gründe aufgezählt hatte, die gegen die Entwicklung an dieser Stelle sprechen. Freie Grundstücke in Burger Baugebieten, da geht es besonders um die Lage der Grundstücke. Es gibt eine Randlage zum Niegripper See, eine optische Beziehung zur Wasserfläche. Wasserflächen attraktivieren Wohnbaustandorte.

Wir haben uns beschäftigt mit den Baugenehmigungen. Die Ortschaft Niegripp hat immer schon über die letzten 5-6 Jahre mehr Baugenehmigungen vorweisen können als andere Ortschaften.

Dr. Voigt hat zu den Plänen eine Frage. Auf dem Luftbild der Anlage 2.2 ist diese Straße zum Wasser hin mit im Bereich des B-Planes enthalten und auf der anderen Anlage nicht, z. B. in der Anlage 3.

Herr Wagener beantwortet die Anfrage von Herrn Dr. Voigt. In der Anlage 3 ist der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes so wie der Bauträger ihn bei sich in der Projektvorbereitung erarbeitet hat. Die Anlage 3 stellt das Erschließungsprinzip dar und die Planungsskizze. Wir haben im Luftbild die Wirkungskreisgrenze auf die östliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 10019 gelegt. Das ist das Flurstück auf dem die Straße am See liegt und das ist auch das Grundstück, auf dem die Wallanhäufung liegt, die bewachsen ist. Hier wird angestrebt ein Grundstückserwerb einer Teilfläche stattfindet und wir hätten an dieser Stelle den Wirkungsbereich durch Koordinaten bestimmen müssen. Er muss eindeutig in die Örtlichkeit übertragbar sein. Daher haben wir uns dazu entschlossen, dieses Grundstück/Flurstück 10019 vollständig mit in den Bebauungsplan zu integrieren, damit wir eine eindeutige Abgrenzung des Geltungsbereiches haben.

Frau Auerbach stellt dem Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Engel, die Frage, ob die Argumente, die dagegen sprachen, nun vom Tisch sind und wie würde er sich jetzt entscheiden.

Herr Engel es sind alle Kriterien von Herrn Wagener aufgenommen worden. Für ihn gab es drei wichtige Punkte. Der erste Punkt war          

-              Grundstück zu groß

-              im Bauausschuss war ein Einwohner anwesend, der der Eigentümer des Reiterhofes ist. Der Ortschaftsratsvorsitzende hatte einiges mit dem Reiterhof vor. Es war die Rede von einer Mehrzweckhalle, dem ist jetzt nicht mehr so. Diese Sache konnten wir mit dem Investor aus der Welt schaffen. Er wird dem zustimmen und sich mit den Herren einigen und sie werden gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

-              Die dritte Sache ist der Wall. Der Wall befindet sich im Eigentum der Stadt und da gibt es jetzt eine Möglichkeit, nämlich über einen Gutachter eine vernünftige Preisbindung zu finden, die die Stadträte auch tragen können.

Herr Endert möchte wissen, was passiert von der Straße aus bis zum See?

Herr Engel antwortet auf die Frage von Herrn Endert und teilt ihm mit, dass dort nichts

passieren wird.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

3