Sitzung: 04.04.2017 Bau- und Umweltausschuss
Herr Wagener erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf. Während der Planung ist seitens des Vorhabenträgers die Situation eingetreten, dass es noch einmal Änderungen geben könnte. Von der Planerin wurden zwei Varianten des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Inhalt zugearbeitet. Die kleinere Variante ist das Mischgebiet, wie besprochen. Des Weiteren gab es von Seiten des Vorhabenträgers einen Hinweis, dass mehr Fläche, d. h. 23 Meter, benötigt wird. Die Stadt war jetzt nicht in der Lage zu entscheiden, welcher Planvariante der Vorzug gegeben werden soll. Aufgrund dessen soll der Bau- und Umweltausschuss bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Der Vorhabenträger wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es durchaus sein kann, dass diese 23 Meter dazu führen könnten, dass die Behörden, die im Öffentlichkeits- und Stellungnahmeverfahren beteiligt werden, einen Ansatz finden und sagen es kann nicht mehr im vereinfachten Verfahren 13a gearbeitet werden, sondern ihr verlasst diesen Rahmen und das umfängliche Verfahren muss gewählt werden. Dies hat Auswirkungen für den Vorhabenträger, weil in diesem Fall ein Umweltbericht erstellt werden muss. Darüber wurde er informiert und so von ihm akzeptiert.
Herr Wagener bittet die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerungen, welche Planungsvariante ausgelegt werden soll.
Auf eine Nachfrage, was mit dem hinteren Bereich passiert, antwortet Herr Engel, dass es sich bei der gestrichelten Fläche um die Baugrenzen handelt und er sich innerhalb dieser Baugrenzen bewegen kann.
Herr Wagener äußert, dass es sich hierbei um eine nichtüberbaubare Grundstücksfläche handelt, auf der die Stadt textlich Nebenanlagen, die der Wohnnutzung dienen sollen, zulassen möchte (Gartenhaus bis 20 qm, Swimmingpool).
Herr März merkt an, dass es als Außenbereich definiert ist und bei einer ähnlichen Angelegenheit Probleme aufgetreten sind.
Herr Engel sagt, dass die Befürchtungen am Anfang vorlagen. Anhand des Planes erläutert Herr Engel, dass man ein Stück von der Bebauung entfernt ist und damit gerechnet werden kann, dass anderes Baurecht abgeleitet werden könnte. Dies wurde damals verneint.
Die Frage ist, welcher Variante heute zugestimmt wird.
Für Herrn Möbius ist es kein Problem, der neuen Variante zuzustimmen.
Herr Engel bittet, wer der neuen Bebauung seine Zustimmung geben kann, um Abstimmung:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |