Herr Wagener führt Folgendes aus. In der Mühlenstraße in Parchau besteht die Situation, dass auf zwei Grundstücken ein Wohngebäude errichtet werden soll. Die Bebauung wird von Herrn Wagener anhand einer Skizze dargestellt. Wie aus dieser zu  erkennen ist, liegt eine Prägung entlang der Straße mit Wohngebäuden und Nebengelassen vor. Dieses neue Gebäude steht im hinteren Bereich in der sogenannten zweiten Reihe und fügt sich, aus dieser Situation heraus, nicht in den vorhandenen Rahmen ein. Die hier dargestellte Linie stellt die Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan von der Mühlenstraße aus gesehen dar und dort befindet sich das neue Bauprojekt. Die Familie hat beantragt, für diese beiden Grundstücke einen B-Plan mit dieser Konkretisierung aufzustellen.

Herr Wagener bittet die  Bauausschussmitglieder um Meinungsäußerungen, ob  die bauliche Entwicklung so gestaltet werden soll.

Ergänzend möchte er noch hinzufügen, dass der Ortschaftsrat Parchau in seiner letzten Sitzung der Verwaltung einen Auftrag erteilt hat, aufgrund der lange zurückliegenden erfolglosen Suche nach Standorten in Parchau das Plangebiet Am Kirschenweg wieder zu reaktivieren. Anhand von Kartenmaterial erläutert Herr Wagener den  Umfang  des Plangebietes. Die rot dargestellte Fläche wurde im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bei der Neuaufstellung FNP 2020 getilgt und die weiß dargestellte Linie war der alte Bebauungsplan Am Kirschenweg. Herr Wagener zeigt das Grundstück, wo die geplante Entwicklung  stattfinden soll. Das neue Bauobjekt würde sich innerhalb der Darstellung des FNP einordnen.

Zurückkommend auf den Bauantrag bittet Herr Wagener um eine Meinungsbildung seitens der Bauausschussmitglieder.

Herr Engel äußert, dass sich die Errichtung eines neuen Wohngebietes etwas komplizierter darstellt, aber lösbar ist. In der Bauausschuss-Vorbesprechung wurde dahingehend diskutiert, dass die Erschließung umgesetzt werden könnte und der rückwärtige Teil, wo eine zweite Bebauung gesehen wird, von der anderen Seite erreichbar wäre und dadurch keine zweite Bebauung entsteht sondern Grundstücksgrenze an Grundstücksgrenze.

 

Herr Wendrich sagt, dass dann mit Nachahmern zu rechnen sei und bei den Grundstücken, die am Mühlenberg liegen, genauso verfahren werden müsste.

 

Anhand einer Luftbildaufnahme (Power-Point) erklärt Herr Engel, dass bei der unteren Bebauung, kleinere Nebengebäude zu sehen sind und er sich nicht vorstellen kann, dass diese Grundstückseigentümer dies vorhaben. Aber es gibt auch noch andere Grundstückseigentümer, die es vielleicht in Betracht ziehen würden. Eine Stichstraße ist bereits vorhanden, so dass dieses Grundstück zu erreichen wäre.

Herr Wagener fügt ergänzend hinzu, dass heute nur über die Frage der Einleitung des B-Planes diskutiert werden sollte und das Vorhaben Am Kirschenweg nur eine Ankündigung war, um den Gesamtzusammenhang zu erkennen. Im Vorfeld wurden im letzten Jahr alle Eigentümer dieser Grundstücke angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, wie sie ihre Nutzungsabsichten für ihre Grundstücke einschätzen. Das wurde nicht nur auf die Fläche bezogen, die im Flächennutzungsplan bereits dargestellt ist, sondern auf die Gesamtgrundstücksfläche.

Die Stadt äußerte, was dann zu tun wäre, eine Interessengemeinschaft bilden, Aufstellung eines B-Planes, mit Kostenverteilung auf alle prozentual nach Anteil Grundstück am Plangebiet und Einleitung eines Planverfahrens. Wie bereits erwähnt, sind keine Rückäußerungen eingegangen, was möglicherweise daran lag, dass zu den Planungskosten in dem Schreiben explizit nichts mitgeteilt wurde.

Herr Engel bezweifelt, wie hier eine Einigkeit, zumindest zur Wohnbebauung, erzielt werden kann.

Auf die Aussage von Herrn Engel, dass der Flächennutzungsplan eine Bebauung hergibt, antwortet Frau Noack, dass dies nicht so einfach möglich ist. Es musste nachgewiesen werden, dass Wohnbauflächen zurückgefahren werden, weil die Bevölkerungsentwicklung negativ ist. Aus diesem Grund mussten große Flächenareale zurückgefahren werden.

Daraufhin äußert Herr Engel, dass große Flächen in Niegripp entstehen und es wird von neuen diskutiert. Er kann sich dem nicht anschließen. Er ist der Meinung, wenn die Anfrage aus dem Ortschaftsrat kommt und die Ortschaft Bedarf hat, muss dem auch nachgekommen werden.

Frau Noack sagt, dass dies heute nicht ausdiskutiert werden muss, aber die Situation in Niegripp immer mit der Lagegunst der Flächen begründet wurde. Sicherlich muss es in der Gesamtheit gesehen werden, die Stadt Burg mit ihren Ortschaften und Kernstadt Burg.

Herr Möbius bringt zum Ausdruck, dass eine neue Situation vorliegt und aufgrund der jetzigen Zinssätze es viele Bauwillige gibt und dem sollte man gerecht werden.

Er unterstützt das Anliegen des Ortschaftsrates Parchau und er könnte auch mit dem heute vorliegenden Antrag mitgehen.

Herr Patté möchte sich der Meinung von Herrn Möbius anschließen und zum vorliegenden Antrag sieht er ebenfalls keine Probleme.

Herr Engel kann sich dem Gesagten auch nur anschließen. Es müssen Flächen vorgewiesen werden.

Herr Endert vertritt die Meinung, wenn in den Ortschaften eine Bebauung in der zweiten Reihe zugelassen wird, dies dann auch in der Stadt Burg möglich sein muss.

Er führt hier die Problematik in der Koloniestraße an.

Daraufhin sagt Herr Möbius, dass sich dort dafür eingesetzt wurde und die Möglichkeit besteht. Wenn die Ortschaft Parchau Bauwillige hat, dann sollte die Chance genutzt werden.

Herr Engel stellt die Frage an die Bauausschussmitglieder, ob sie der Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Parchau „An der Mühlenstraße“ hier: Vorstellung des Bebauungsplanes (Aufstellung) ihre Zustimmung geben können.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

1

Enthaltung:

0