Herr Voigt nimmt wieder an der Sitzung teil.

Eine Frage von Herrn Erben bezieht sich auf den Begründungstext auf der Seite 2, 2. Absatz. Dort steht, dass für die Bauwilligen und alle anderen Grundstückseigentümer keine Kosten in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen. Er geht davon aus, dass es im Interesse der Bauwilligen ist, den Flächennutzungsplan zu ändern. Herr Erben bittet zu prüfen, welche Kosten, die die Verwaltung nicht auf gesetzlicher Grundlage selbst zu tragen hat, auf die Bauwilligen umgelegt werden können.

Herr Rehbaum gibt zur Antwort, dass ein Flächennutzungsplan nur die allgemeine Darstellung der Flächennutzung beinhaltet. Das heißt, für die Bürger bringt dies keine Vor- oder Nachteile mit sich. Er steht auf dem Standpunkt, dass für einen Flächennutzungsplan keinerlei Gebühren heranzuziehen sind sondern erst für den Bebauungsplan.

Herr Wagener sagt, dass nach Abstimmungen mit dem Bauordnungsamt und Gesprächen mit den Grundstückseigentümer, von einer Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Verfahren abgesehen werden kann und es nicht zu einem kombinierten Verfahren kommt. Der Bebauungsplan sich innerhalb der Flächen bewegen wird mit seiner Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen, die jetzt schon im Flächennutzungsplan dargestellt sind. Der übrige Teil des Grundstücks, welcher dann in der Grünfläche als Darstellung im Flächennutzungsplan liegen wird, wird auch im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen werden mit der Hinzunahme einer Festsetzung innerhalb der Grünfläche für Nebenanlagen (Gartenhäuser, Swimmingpools), die alle samt einer größentechnischen Beschränkung unterliegen werden. Insofern entfällt aus diesem Beschluss heraus der Sachverhalt, dass der Flächennutzungenplan im Parallelverfahren nicht mehr geändert werden muss.

Herr Rehbaum merkt an, dass dann der Beschlusstenor und letztendlich der Beschlusstext falsch seien.

Herr Wagener entgegnet, dass in der letzten Woche eine Besprechung mit dem Bauordnungsamt stattgefunden hat, in der diese Thematik noch einmal erörtert wurde. Um dies anzupassen, müsste dann eine 1. Änderung zum Stadtrat am 15.06.17 gefertigt werden. In diesem Zusammenhang möchte er anführen, dass die Verwaltung hinter dem Beschluss des Stadtrates an dieser Stelle zurück bleiben würde und die Beschlusslage des Stadtrates durch anderes Verwaltungshandeln in diesem Punkt die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht umgesetzt werden würde. Es werden alle Dokumente, die in diesem Verfahren entstehen werden mit dieser entsprechenden Ausrichtung der Planung natürlich klar und deutlich bezeichnet und inhaltlich abgegrenzt, so dass in den Folgebeschlüssen klar wird, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert wird. Wenn es aus kommunalrechtlicher Sicht gewünscht wird eine 1. Änderung zu erstellen, dann erfolgt dies zum nächsten Stadtrat am 15. Juni 2017.

Herr Rehbaum wünscht zum Stadtrat eine 1. Änderung, weil er ansonsten den Beschlusstenor als auch den Beschlusstext inhaltlich für verwirrend findet.

Wenn diese Änderung die Zustimmung seitens der Hauptausschussmitglieder findet bittet Herr Rehbaum um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0