Sitzung: 01.09.2014 Ortschaftsrat Parchau
Das Land Sachsen-Anhalt hat einen neuen Runderlass herausgegeben in dem neue Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen festgelegt wurden, erläutert Frau Ruhbach. Diese Höchstgrenzen sollen durch die Kommunalaufsicht nicht beanstandet werden. In den Ortschaften wurden die Höchstgrenzen angeglichen. Gänzlich neu ist die Regelung für Mitglieder der Wasserwehren. Hier soll eine monatliche Pauschale für den Leiter der Wasserwehr und seinen Stellvertreter ab Ausrufung der Alarmstufe II gezahlt werden. Die Deichwachen erhalten ebenfalls bei einem notwendigen Einsatz einen Pauschalbetrag je Einsatz. Für die Feuerwehren ist eine Angleichung im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung im Jahr 2016 geplant.
Herr Wernecke stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
7 |
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Nein: |
0 |
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Enthaltung: |
0 |
