Herr Rehbaum führt aus, dass den Stadträten als Tischvorlage die Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderung vorliegt.

Die 1. Änderung der Vorlage ist dringend erforderlich geworden aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom 27.10.2014. Hiernach darf die Wertgrenze, bis zu der der Bürgermeister über die Annahme und Verwendung von Spenden entscheiden darf, lediglich bis zu 500 Euro betragen. Darüber hinaus gehende Regelungen wären von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zu beanstanden.

Daher wurde diese Neuregelung in § 12 Abs. 6 Nr. 2 dementsprechend angepasst. Aus Gründen der Praktikabilität wurde beim Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls eine Zuständigkeit bis zur Wertgrenze von über 500 EUR bis zu 2.000 EUR in § 7 Abs. 3 d) hinzugefügt.

Die Änderungen zur bisherigen Sitzungsvorlage (Satzung und Synopse) liegen zum Austausch den Stadträten vor. Ebenfalls wurde den Stadträten und Ortsbürgermeistern der entsprechende Runderlass zur Verfügung gestellt.

Im Namen der Fraktion CDU/FDP/BFW stellt Herr Kurze den Antrag, im § 4 folgenden Absatz 3 einzufügen:

„Die Stadt stellt den Fraktionen des Stadtrates Räumlichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung.“

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

Ja:

31

Nein:

  0

Enthaltung:

  2


Abstimmungsergebnis der Beschlussvorlage mit Änderung:

Ja:

31

Nein:

  0

Enthaltung:

  2