Betreff
Gründung der Landesgartenschau 2018 GmbH
Vorlage
113/2014/1
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Grundsatzbeschluss Nr. 2011/046 vom 14. April 2011 entschied der Stadtrat, sich für die Landesgartenschau 2018 zu bewerben und in der Stadt Burg eine Landesgartenschau durchzuführen. Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde am 6. März 2012 mit Kabinettsbeschluss der Zuschlag zur Durchführung an die Stadt Burg erteilt.

Die Stadt Burg hat sich in Ihrer Machbarkeitsstudie bereits dazu entschieden, dass die Landesgartenschau in Burg auch eine Stadtschau sein soll. Mit einer Querung der gesamten Stadt in west-östlicher Ausrichtung sollen die Bereiche Goethepark, Weinberg, Ihlegärten und Flickschupark in die Schau eingebunden werden.

Für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 in Burg ist nach den „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen des Landes Sachsen-Anhalt“ die Gründung einer Landesgartenschaugesellschaft erforderlich.

Die Gründung dieser Gesellschaft in Burg dient dem Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der 4. Landesgartenschau Sachsen-Anhalt in Burg 2018.

Die Gründung einer GmbH als Organisationsform wurde als die für die Stadt Burg günstigste Variante in einer umfangreichen Analyse (siehe Anlage 1) herausgearbeitet.

Die Stadt Burg wird alleiniger Gesellschafter der Durchführungsgesellschaft. Zur Gesellschafterversammlung mit dem Bürgermeister als gesetzliches Mitglied wird ein weiteres Organ, der Aufsichtsrat mit 8 Mitgliedern bestellt.

Der Aufsichtsrat soll sich wie folgt zusammensetzen:

-              Bürgermeister der Stadt Burg,

-              5 Mitglieder aus den Fraktionen des Stadtrates,

-              1 Vertreter der Grünen Verbände

-              1 Mitglied des Fördervereines LAGA Burg e.V.

Die Gesellschaft soll ihre Tätigkeit zum 1. Februar 2015 aufnehmen. Als Stammeinlage werden 25.000 EUR bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt über den Teilhaushalt 1, die Mittel werden im Haushaltsjahr 2015 eingeplant.

Alle weiteren Regelungen der Gesellschaft befinden sich im Gesellschafsvertrag, dieser ist als Anlage 2 beigefügt.

Eine 1. Änderung machte sich aufgrund eines Hinweises aus dem Finanzausschuss erforderlich. Die im Ursprungsentwurf enthaltene Verfahrensweise, das zwei Geschäftsführer nur gemeinsam die Gesellschaft nach außen vertreten können, ist schwierig umsetzbar. Der § 14 wurde diesbezüglich geändert.

Entwurfsverfasser: Runa Bohne


Der Stadtrat der Stadt Burg stimmt

1.            der Gründung einer GmbH für die Durchführung der 4. Landesgartenschau

2.            dem Namen „Landesgartenschau Burg 2018 GmbH“

3.            der Stadt Burg als Alleingesellschafterin

4.            der Stammeinlage in Höhe von 25.000 EUR

5.            dem Gesellschaftsvertrag

zu und ermächtigt den Bürgermeister zur notariellen Beurkundung des in der Anlage beigefügten Gesellschafsvertrages.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                             25.000 EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

BM

Folgejahr:

                   EUR

                     11124.9999.784400

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich