Das Land Sachsen-Anhalt gewährt
Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen
zur Verbesserung der Schulinfrastruktur auf der Grundlage des Kapitels 2 des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG).
Die Zuwendungen sollen finanzschwache
Kommunen in die Lage versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu
investieren. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung
allgemeinbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen
zu kommen. Nichtförderfähig sind die anteiligen Drittnutzer, wie KITA- und
Hortbereiche in den Schulen. Sie müssen bei den jeweiligen Projekten
herausgerechnet werden.
Förderfähig sind Investitionen für die
Sanierung, den Umbau, die Erweiterung unter Beachtung des Prinzips der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das bestätigte Gesamtvolumen an zu
verwendenden Fördermitteln für die Stadt Burg beträgt 552.094 EUR. Somit wären
613.437,78 EUR inkl. Eigenanteil umzusetzen.
Die Anträge müssen bis zum 31.12.2019 unter
Verwendung eines aktuellen Formulars gestellt werden. Die Maßnahmen sind bis
zum 31.12.2022 vollständig abzunehmen und im Jahr 2023 vollständig abzurechnen.
Im Rahmen des Förderbudgets wird die Zuwendung projektkonkret im Wege einer
Projektförderung als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Höhe von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Zuwendungen können auch für Schulen in
freier Trägerschaft gewährt werden, die Finanzhilfen nach § 18 Abs. 1 und 2
SchulG LSA erhalten. Daher war die evangelische Grundschule in die
Projektplanung mit einzubeziehen. Der Träger der neu gestalteten Schwab-Schule,
die Evangelische Johannes- Schulstiftung, möchte die Errichtung einer
multifunktionalen Schülerpausen- und Freizeitsport-Anlage umsetzen. Die Kosten
belaufen sich auf 57.211,81 EUR. Damit verringert sich das Gesamtvolumen für
die kommunalen Projekte auf 500.603,37 EUR (inkl. Eigenanteil auf 556.225,97
EUR).
Bei der Auswahl der Investitionsmaßnahmen
soll die jeweils aktuelle Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Die
Prioritätenliste, welche die beabsichtigten Baumaßnahmen an Schulen mit der
Benennung der Schule, des Schulstandortes, der Kurzbeschreibung der Maßnahmen
in Stichwörtern und der geschätzten Projektkosten darstellt, muss vom
zuständigen Gremium (Stadtrat) beschlossen werden. Anträge auf Förderung nach
der v. b. Richtlinie können ausschließlich für Baumaßnahmen an Schulen
eingereicht werden, welche in der beschlossenen Prioritätenliste enthalten und
entsprechend ihrem Rang – solange das zur Verfügung stehende Budget nicht
ausgeschöpft wird – bei Bewilligung der Fördermittel zu berücksichtigen sind.
Die vor der ersten Antragstellung beschlossene Prioritätenliste ist im Hinblick
auf die Rangfolge der Baumaßnahmen bindend und kann nachträglich nicht geändert
werden. Darum übersteigt die angemeldete Gesamtsumme der Projekte die zur
Verfügung stehenden Fördermittel.
Prioritätenliste:
Name der Schule nach Priorität |
Schulstandort |
Kurzbeschreibung der Maßnahme in
Stichwörtern |
geschätzte Projektkosten in EUR |
|
Grundschule Burg Süd |
39288
Burg, Yorkstraße 4 |
Aufzug für Barrierefreiheit |
251.000,00 |
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Kellerfenster erneuern |
33.000,00 |
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Regenentwässerung sanieren |
25.000,00 |
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Außentreppen sanieren |
2.000,00 |
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Kellerwand innen putzen |
3.000,00 |
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Rampe zum Keller bauen |
12.000,00 |
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Kellerwand sperren und dämmen |
57.000,00 |
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Planungshonorar |
25.000,00 |
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Summe |
408.000,00 |
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5% Preissteigerung 2020 |
428.400,00 |
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Grundschule Albert Einstein |
39288
Burg, Kirchhof-straße 7 |
Fensterrahmen Befestigung prüfen, erneuern |
10.400,00 |
|
Keller
Heizungsventile prüfen, erneuern, starker Rost vorhanden |
3.500,00 |
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Sockelputz sanieren |
1.500,00 |
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Keller Decke, Putz ausbessern |
1.500,00 |
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Lärmschutz, Aula Klassenräume |
15.000,00 |
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alle Fenster WC, neuer Schließmechanismus erforderlich |
9.000,00 |
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Baugutachten zur Dachfeuchtigkeit Ixelfeuchtigkeit, Fliesenrisse am
Kellerpfeiler, Abfallen der Sockelfliesen, Bedarf an Klimaanlage, Sekuranten
prüfen |
25.000,00 |
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Fensterleibungen |
10.000,00 |
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Dachentlüfter Sanitär neu |
4.000,00 |
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Wandrisse schließen Maler |
12.000,00 |
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Planungshonorar |
25.000,00 |
|
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Summe |
116.900,00 |
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|
122.000,00 |
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Grundschule Pestalozzi |
39288
Burg, Kapellen-straße 8 |
Trockenlegung fortsetzen, Bohrlochinjektage |
6.000,00 |
|
1 Außentreppe, Abbruch,
Feuchtigkeitssperre, aufbauen, Pergola neu |
55.000,00 |
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Dach Aula |
25.000,00 |
|
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Absturzsicherung |
45.000,00 |
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||
Planungshonorar |
40.000,00 |
|
||
Summe |
171.000,00 |
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5% Preissteigerung
2020 |
179.550,00 |
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Gesamtsumme der Investitionen |
729.950,00 |
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Förderrahmen bei 552.094,00
EUR FM |
613.437,78 |
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Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Prioritätenliste für die
Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm für Zuwendungen zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur in der Stadt Burg.
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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|
Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |