Betreff
Prioritätenliste für die Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen
Vorlage
054/2019
Art
Beschlussvorlage

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur auf der Grundlage des Kapitels 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG).

Die Zuwendungen sollen finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen. Nichtförderfähig sind die anteiligen Drittnutzer, wie KITA- und Hortbereiche in den Schulen. Sie müssen bei den jeweiligen Projekten herausgerechnet werden.

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das bestätigte Gesamtvolumen an zu verwendenden Fördermitteln für die Stadt Burg beträgt 552.094 EUR. Somit wären 613.437,78 EUR inkl. Eigenanteil umzusetzen.

Die Anträge müssen bis zum 31.12.2019 unter Verwendung eines aktuellen Formulars gestellt werden. Die Maßnahmen sind bis zum 31.12.2022 vollständig abzunehmen und im Jahr 2023 vollständig abzurechnen. Im Rahmen des Förderbudgets wird die Zuwendung projektkonkret im Wege einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zuwendungen können auch für Schulen in freier Trägerschaft gewährt werden, die Finanzhilfen nach § 18 Abs. 1 und 2 SchulG LSA erhalten. Daher war die evangelische Grundschule in die Projektplanung mit einzubeziehen. Der Träger der neu gestalteten Schwab-Schule, die Evangelische Johannes- Schulstiftung, möchte die Errichtung einer multifunktionalen Schülerpausen- und Freizeitsport-Anlage umsetzen. Die Kosten belaufen sich auf 57.211,81 EUR. Damit verringert sich das Gesamtvolumen für die kommunalen Projekte auf 500.603,37 EUR (inkl. Eigenanteil auf 556.225,97 EUR).

Bei der Auswahl der Investitionsmaßnahmen soll die jeweils aktuelle Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Die Prioritätenliste, welche die beabsichtigten Baumaßnahmen an Schulen mit der Benennung der Schule, des Schulstandortes, der Kurzbeschreibung der Maßnahmen in Stichwörtern und der geschätzten Projektkosten darstellt, muss vom zuständigen Gremium (Stadtrat) beschlossen werden. Anträge auf Förderung nach der v. b. Richtlinie können ausschließlich für Baumaßnahmen an Schulen eingereicht werden, welche in der beschlossenen Prioritätenliste enthalten und entsprechend ihrem Rang – solange das zur Verfügung stehende Budget nicht ausgeschöpft wird – bei Bewilligung der Fördermittel zu berücksichtigen sind. Die vor der ersten Antragstellung beschlossene Prioritätenliste ist im Hinblick auf die Rangfolge der Baumaßnahmen bindend und kann nachträglich nicht geändert werden. Darum übersteigt die angemeldete Gesamtsumme der Projekte die zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Prioritätenliste:

 

Name der Schule nach Priorität

Schulstandort

Kurzbeschreibung der Maßnahme in Stichwörtern

geschätzte Projektkosten in EUR

Grundschule

Burg Süd

39288 Burg, Yorkstraße 4

Aufzug für Barrierefreiheit

251.000,00

Kellerfenster erneuern

33.000,00

Regenentwässerung sanieren

25.000,00

Außentreppen sanieren

2.000,00

Kellerwand innen putzen

3.000,00

Rampe zum Keller bauen

12.000,00

Kellerwand sperren und dämmen

57.000,00

Planungshonorar

25.000,00

Summe

408.000,00

5% Preissteigerung 2020

428.400,00

Grundschule

Albert Einstein

39288 Burg, Kirchhof-straße 7

Fensterrahmen Befestigung prüfen, erneuern

10.400,00

Keller Heizungsventile prüfen, erneuern, starker Rost vorhanden

3.500,00

Sockelputz sanieren

1.500,00

Keller Decke, Putz ausbessern

1.500,00

Lärmschutz, Aula Klassenräume

15.000,00

alle Fenster WC, neuer Schließmechanismus erforderlich

9.000,00

Baugutachten zur Dachfeuchtigkeit Ixelfeuchtigkeit, Fliesenrisse am Kellerpfeiler, Abfallen der Sockelfliesen, Bedarf an Klimaanlage, Sekuranten prüfen

25.000,00

Fensterleibungen

10.000,00

Dachentlüfter Sanitär neu

4.000,00

Wandrisse schließen Maler

12.000,00

Planungshonorar

25.000,00

Summe

116.900,00

5% Preissteigerung 2020

122.000,00

122.000,00

Grundschule

Pestalozzi

39288 Burg, Kapellen-straße 8

Trockenlegung fortsetzen,  Bohrlochinjektage

6.000,00

1 Außentreppe,  Abbruch, Feuchtigkeitssperre, aufbauen, Pergola neu

55.000,00

Dach Aula

25.000,00

Absturzsicherung

45.000,00

Planungshonorar

40.000,00

Summe

171.000,00

5% Preissteigerung 2020

179.550,00

Gesamtsumme der Investitionen

729.950,00

Förderrahmen bei 552.094,00 EUR FM

613.437,78

 


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Prioritätenliste für die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm für Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                               EUR

Land:                     EUR

                                EUR

                                                                       

Sonstige:                           EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                 EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich