Betreff
Entlassung eines Kameraden der Ortsfeuerwehr Niegripp aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter unter Abberufung aus der Funktion des Stellvertreters des Ortswehrleiters der Ortschaft Niegrip
Vorlage
056/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stellvertreter des Ortswehrleiters kann nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) durch den Träger der Feuerwehr vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden, wenn er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Niegripp haben den Kameraden Ingo Merk in ihrer Mitgliederversammlung am 15. März 2019 für die Besetzung der Funktion als Ortswehrleiter der Ortschaft Niegripp vorgeschlagen. Dadurch kann er seine bisherige Funktion des Stellvertreters des Ortswehrleiters der Ortschaft Niegripp nicht mehr ausüben.

 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Entlassung des Kameraden Ingo Merk aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter unter Abberufung aus der Funktion des Stellvertreters des Ortswehrleiters der Ortschaft Niegripp.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich