Der Ortswehrleiter
wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den
Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Er muss ein
fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Niegripp haben den Kameraden Ingo
Merk in ihrer Mitgliederversammlung am
15. März 2019 einstimmig als Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Der Kamerad
Ingo Merk trägt den Dienstgrad
Hauptlöschmeister und hat die notwendigen laufbahngemäßen Lehrgänge, von der
Gruppenführerausbildung, bis zum Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, erfolgreich
abgeschlossen. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Übertragung der
Funktion des Ortswehrleiters gegeben.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Ingo Merk zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Niegripp unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |