Betreff
Ernennung eines Kameraden der Ortsfeuerwehr Parchau zum Ortswehrleiter unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
Vorlage
059/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Er muss ein fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Parchau haben den Kameraden Daniel Ahlert in ihrer Mitgliederversammlung am 22. März 2019 einstimmig als Ortswehrleiter vorgeschlagen.

Der Kamerad Daniel Ahlert trägt den Dienstgrad Hauptlöschmeister und hat die notwendigen laufbahngemäßen Lehrgänge, von der Gruppenführerausbildung, bis zum Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Übertragung der Funktion des Ortswehrleiters gegeben.

 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Daniel Ahlert zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Parchau unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich