Der Stellvertreter
des Ortswehrleiters wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und
Hilfeleistungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der
Ortsfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Er muss ein fachlich geeignetes, aktives
Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Parchau haben den Kameraden Karsten Hintze in ihrer Mitgliederversammlung am 22. März 2019 einstimmig als
Stellvertreter des Ortswehrleiters vorgeschlagen. Der Kamerad Karsten
Hintze trägt den Dienstgrad
Oberlöschmeister und hat die notwendigen laufbahngemäßen Lehrgänge, von der
Gruppenführerausbildung, bis zum Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, erfolgreich
abgeschlossen. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Übertragung der
Funktion des Stellvertreters des Ortswehrleiters gegeben.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Karsten Hintze zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Parchau unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
|
nicht erforderlich |