Betreff
Berufung der Stadtjugendfeuerwehrwartin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg
Vorlage
061/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird nach § 4 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burg (Feuerwehrsatzung) auf Vorschlag der Mitglieder der Jugendfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren berufen.

Er soll über eine Laufbahnausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr verfügen. Die Jugendfeuerwehrwarte der Ortschaften der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg haben die Kameradin Edwina Treulieb (Ortsfeuerwehr Ihleburg) in ihrer Mitgliederversammlung am 27. März 2019 mehrheitlich als Stadtjugendfeuerwehrwartin vorgeschlagen.

Die geforderte Laufbahnausbildung liegt vor. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Übertragung der Funktion der Stadtjugendfeuerwehrwartin gegeben.

 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Berufung der Kameradin Edwina Treulieb zur Stadtjugendfeuerwehrwartin für die Dauer von sechs Jahren.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich