Der
Stadtjugendfeuerwehrwart wird nach § 4 Abs. 1 der Satzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burg (Feuerwehrsatzung) auf Vorschlag
der Mitglieder der Jugendfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer
von sechs Jahren berufen.
Er soll über eine
Laufbahnausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr verfügen. Die
Jugendfeuerwehrwarte der Ortschaften der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg
haben die Kameradin Edwina Treulieb (Ortsfeuerwehr Ihleburg) in ihrer Mitgliederversammlung am
27. März 2019 mehrheitlich als Stadtjugendfeuerwehrwartin
vorgeschlagen.
Die geforderte
Laufbahnausbildung liegt vor. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur
Übertragung der Funktion der Stadtjugendfeuerwehrwartin gegeben.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Berufung der Kameradin Edwina Treulieb zur Stadtjugendfeuerwehrwartin für die Dauer von sechs Jahren.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |