hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt
Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Einleitung der
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich „Am
Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs.
3 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wurde
im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 6. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 3
ortsüblich bekanntgemacht.
Der daraufhin
erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 25. Juni 2018 bis zum 11. Juli 2018 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich
aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 21 am 15. Juni 2018 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 2.
Juli 2018 auf
der Grundlage des Planvorentwurfes vom Januar 2018 zur Stellungnahme
aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der
Planentwurf (Stand: September 2018) erstellt worden.
Für die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den Bereich folgender Flurstücke
97, 98, 99, 100, 101,102, sowie Teilflächen der Flurstücke 153,161 und 10019
der Flur 12 der Gemarkung Niegripp vorgesehen, die derzeitig getroffene
Darstellung als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erholung“ durch die
Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu ersetzen.
Die 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll aus städtebaulichen Gründen
gleichzeitig für die Flurstücke 95/2 und 96/2 in der Flur 12 dahingehend
erfolgen, dass anstelle der derzeit getroffenen Darstellung als
„Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erholung“ durch die Darstellung
einer „Gemischten Baufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ersetzt werden soll.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „Am Detershagener
Weg“ in der Ortschaft Niegripp wurde am 25. Oktober 2018 vom Stadtrat der Stadt
Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie die Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 12. November 2018
bis zum 17. Dezember 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel
dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 22. November 2018 zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen
Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung
einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Feststellungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
- Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau/Ausweisung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen "Am Detershagener Weg" in der Ortschaft Niegripp gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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