Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau/Ausweisung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen "Am Detershagener Weg" in der Ortschaft Niegripp
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlage
072/2019
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 6. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 3 ortsüblich bekanntgemacht.

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis zum 11. Juli 2018 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 21 am 15. Juni 2018 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 2. Juli 2018 auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Januar 2018 zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung ist der Planentwurf (Stand: September 2018) erstellt worden.

Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den Bereich folgender Flurstücke 97, 98, 99, 100, 101,102, sowie Teilflächen der Flurstücke 153,161 und 10019 der Flur 12 der Gemarkung Niegripp vorgesehen, die derzeitig getroffene Darstellung als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erholung“ durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu ersetzen.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll aus städtebaulichen Gründen gleichzeitig für die Flurstücke 95/2 und 96/2 in der Flur 12 dahingehend erfolgen, dass anstelle der derzeit getroffenen Darstellung als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erholung“ durch die Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ersetzt werden soll.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp wurde am 25. Oktober 2018 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 12. November 2018 bis zum 17. Dezember 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 22. November 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 071/2019 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Feststellungsbeschluss schließt das 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp ab.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Plan (Stand: April 2019)

Anlage 2 – Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: April 2019)


1.    Der Stadtrat beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp (Stand: April 2019) und billigt die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.

2.    Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich