Im Jahr 2017 ließ die Stadt Burg ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellen. Durch die Identifikation wesentlicher, wirtschaftlich realisierbarer Potenziale der Stadt Burg stellt das Klimaschutzkonzept die strategische Handlungsgrundlage für eine klimasensible Stadtentwicklung für die kommenden 15 Jahre dar.
Das Konzept inklusive des Leitbildes wurde am 20.12.2017 einstimmig vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr. 174/2017). Innerhalb des Konzeptes sind im Maßnahmenkatalog Leitmaßnahmen und weitere Projektvorschläge definiert, deren Umsetzung zur Integration von Klimaschutz in die Stadtentwicklung führt und zu einer erheblichen Absenkung der kommunal beeinflussbaren Treibhausgasemissionen beiträgt.
Die Leitmaßnahmen umfassen unter anderem eine klimagerechte Verkehrsplanung, ein Energiemanagement für die eigenen Liegenschaften, die Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplans für die eigenen Liegenschaften sowie die Förderung von Prosumer/ Consumer Gemeinschaften.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist keine kommunale Pflichtaufgabe und erfordert die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Zu diesem Zweck hat das BMU die Förderung des Klimaschutzmanagements eingeführt. Der Bund unterstützt die Schaffung einer Personalstelle zur Umsetzung integrierter Klimaschutzkonzepte, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Managements nicht älter als 3 Jahre sind, mit 65 % der Personalkosten über die Laufzeit von drei Jahren.
Das Vorantreiben der Umsetzung des Konzeptes liegt damit nicht in der Verantwortung von Mitarbeitern, deren Stellenbeschreibung eine solch umfangreiche zusätzliche Aufgabe nicht zulässt, sondern explizit beim Klimaschutzmanagement. Die Schaffung eines Klimaschutzmanagements ist zudem eine weitere Leitmaßnahme, die mit dem Konzept im Dezember 2017 beschlossen wurde. Die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist ebenfalls schon im Stellenplan beschlossen worden (Beschluss Nr. 109/2018.).
Die Stadt Burg geht jetzt den nächsten logischen Schritt und beantragt die Fördergelder zur Schaffung einer Personalstelle für das Klimaschutzmanagement im Rahmen der NKI beim BMU.
Die unten aufgeführten Kosten beinhalten eine Vorkalkulation, die durch individuelle Voraussetzungen der Bewerber noch abweichen kann.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes die Schaffung einer Personalstelle Klimaschutzmanagement.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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184.000
EUR |
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Land: EUR |
|
EUR |
|
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Sonstige: 119.600EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr 2019: |
26.900 EUR |
Produktsachkonto |
|
|
1 |
Folgejahr: |
53.800 EUR |
: 511XXX
(FB 3) |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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