Betreff
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen
hier: Bundesstraße B1 OD Reesen
Vorlage
085/2019
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Im Rahmen der allgemeinen Kontrollen an der Bundesstraße 1 wurden bauliche Veränderungen gewertet. Entsprechend der Ortsdurchfahrtenrichtlinie und des § 5 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt, die die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten regeln, sollen die Ortsdurchfahrten der Bundesstraße 1 in der Ortschaft Reesen neu festgesetzt werden.

Die Festsetzung beinhaltet

-       für den OD-Stein aus Richtung Burg kommend keine Veränderung (siehe Anlage 1 zur Protokollniederschrift),

-       für den OD-Stein aus Richtung Hohenseeden kommend eine Verschiebung in Richtung Hohenseeden (siehe Anlage 2 zur Protokollniederschrift).

Die Gründe für diese Neufestsetzung sind im Wesentlichen die:

1.    Veränderung der Bebauung über die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze hinaus,

2.    Sicherung eines ungehinderten Zu- und Abgangsverkehrs für bestehende Nutzungen und

3.    Korrektur der durch den bisherigen Baulastträger festgestellten Unstimmigkeit zwischen der Örtlichkeit und der Netzknoten.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dieser Neufestsetzung wird die Stadt Burg, OT Reesen ab dem OD –Stein Baulastträger. Die Klassifizierung als Bundesstraße bleibt jedoch erhalten.

Die Baulastträgerschaft beinhaltet dann auch für den ergänzten Bereich die Genehmigung aller Anbauten, die Sondernutzungsgenehmigungen, Zuständigkeiten für Geh- und Radwege und deren Veranlagung und Reinigungspflichten.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach der Beschlussfassung wird die Niederschrift zur Unterschrift an den Bürgermeister übergeben und weitere notwendige Verwaltungsverfahren eingeleitet.

 


Anlagen:

Protokollniederschrift vom 4. April 2019

 


Entsprechend der Protokollniederschrift vom 4. April 2019 (Anlage zu diesem Beschluss) sollen die Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich