Gesetzliche
Grundlagen
§ 8 KVG LSA
§ 25 GrStG
Begründung:
Gemäß §12 des Gebietsänderungsvertrages der Ortschaft Reesen werden bis
zum 31.12.2019 die damals bestehenden Steuerhebesätze beibehalten. Ab dem
Haushaltsjahr 2020 werden die Hebesätze für die Ortschaft Reesen an die der
Stadt Burg angepasst.
Anlagen:
Synopse
Hebesatzsatzung
Hebesatzsatzung
Stadt Burg
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg und deren Ortschaften ab dem Jahr 2020.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. 1 |
HH-Jahr 2020 |
ca. 55.000 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr |
ca. 55.000 EUR |
611100000.401100 611100000.401200 611100000.401300 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |