Betreff
Hebesatzsatzung
Vorlage
087/2019
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

§ 8 KVG LSA

§ 25 GrStG

Begründung:

Gemäß §12 des Gebietsänderungsvertrages der Ortschaft Reesen werden bis zum 31.12.2019 die damals bestehenden Steuerhebesätze beibehalten. Ab dem Haushaltsjahr 2020 werden die Hebesätze für die Ortschaft Reesen an die der Stadt Burg angepasst.


Anlagen:

Synopse Hebesatzsatzung

Hebesatzsatzung Stadt Burg


Anlagen:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg und deren Ortschaften ab dem Jahr 2020.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr. 1

HH-Jahr 2020

ca. 55.000 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr

ca. 55.000 EUR

611100000.401100

611100000.401200

611100000.401300                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich