Mit Beginn der Baumaßnahme Magdeburger Straße/Rolandplatz im Jahr 2013
konnte der Rolandplatz wegen der dort vorhandenen Baustelleneinrichtung sowie
der Umgestaltung nicht als Wochenmarktstandort genutzt werden. Als
Ausweichmöglichkeit wurde der Deutschen Marktgilde e. G. als
Wochenmarktbetreiber der Magdalenenplatz sowie Teile der Schartauer Straße und
der Magdeburger Straße in der Fußgängerzone angeboten. Seit dieser Zeit nutzte
der Marktbetreiber diese Standorte für die Durchführung des
Wochenmarktbetriebes. Nach Abschluss der Baumaßnahmen, welche voraussichtlich
Ende des Jahres 2014 zu erwarten sind, war der Rückzug des Wochenmarktes auf
den Rolandplatz geplant.
Aufgrund der positiven Entwicklung des Wochenmarktes in der
Fußgängerzone fanden sich sukzessive Fürsprecher für den Verbleib des Wochenmarktes
in diesem Bereich. Eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern des Stadtrates, der
Innenstadthändler, der Wochenmarkt-händler als auch der Kunden der
Innenstadtgeschäfte sowie des Wochenmarktes votierten für die Beibehaltung des
Marktes am neuen Standort. Vom verstärkten Kundenverkehr in der Fußgängerzone
profitieren nunmehr sowohl die ansässigen Geschäfte als auch die
Wochenmarkthändler, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht. Das trägt
regelmäßig zu einer deutlich wahrnehmbaren Belebung der Innenstadt bei. Zudem
steht der dadurch frei bleibende Rolandplatz an den Markttagen als
Kundenparkplatz zur Verfügung, wobei durch die Gebührenpflicht höhere Einnahmen
erwartet werden können. Die Deutsche Marktgilde als Wochenmarktbetreiber und
Vertragspartner steht der Beibehaltung des Wochenmarktes in der Fußgängerzone
grundsätzlich auch positiv gegenüber und befürwortet diese ebenfalls. Lediglich
in der Winterzeit, in der mit erhöhtem Schneefall zu rechnen ist, soll der
Wochenmarktbetrieb aufgrund von möglichen Komplikationen beim Winterdienst auf
dem Rolandplatz stattfinden. Die Deutsche Marktgilde sieht sich nicht in der
Lage, die Schneeberäumung und Abstumpfung in der Fußgängerzone durchzuführen.
Eine Reduzierung von Einnahmen ist möglicherweise bei den Sondernutzungsgebühren
für Werbeaufsteller, Warenauslagen u. ä. auszugehen, weil einige
Geschäftsinhaber in der Fußgängerzone diese an den Marktagen nicht oder nur
eingeschränkt nutzen können. Diesbezüglich müsste bei der Erteilung der
Sondernutzungserlaubnisse ab dem Jahr 2015 eine Anpassung für die betroffenen
Geschäfte vorgenommen werden.
Zu beachten ist zudem bei der Durchführung des Wochenmarktes, dass
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bestimmte Bereiche in der Fußgängerzone
aufgrund der Notwendigkeit zur Bereithaltung als Feuerwehraufstellfläche nicht
oder nur eingeschränkt mit Wochenmarktfahrzeugen/-ständen beschickt werden
dürfen. Diese benötigten Flächen wurden im Lageplan als Bestandteil der
Vertragsänderung entsprechend gekennzeichnet.
1.
Der
Stadtrat beschließt die Verlegung des Wochenmarktbetriebes vom Rolandplatz in
die Fußgängerzone (Magdalenenplatz, Schartauer Straße, Magdeburger Straße) für
den Zeitraum vom 15. März bis 14. November eines jeden Jahres. In der übrigen
Zeit verbleibt der Wochenmarkt auf dem Rolandplatz.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Vertragsänderung mit der
Deutschen Marktgilde e. G. vorzunehmen.
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ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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