Betreff
Zinssatz für das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen
Vorlage
133/2014
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

§ 5 Abs. 2a Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)

Begründung

Für eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation ist die Ermittlung und Festlegung eines Zinssatzes für das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen erforderlich. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes der Darlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2014.

Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Es handelt sich hierbei um die im Rahmen der Kostenrechnung zugrunde gelegten Kosten des für die Betriebs- und Verwaltungstätigkeit notwendigen Kapitals,

Bei kalkulatorischen Zinsen auf Anlagekapital handelt es sich grundsätzlich um Zusatzkosten, da auf Anlagekapital keine Zinsen zu zahlen sind.

Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen u.a. zu Kalkulationszwecken.

Aus diesem Grund erfolgt auch keine Veranschlagung im Ergebnis- und Finanzplan.


Das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen wird vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 mit einem Zinssatz von 4,33% verzinst.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                        Grundsatzbeschluss

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich