Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauuten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen
hier: Beschluss über die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens
Vorlage
118/2019
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Die rechtskräftige Satzung beinhaltet eine Festsetzung, die die Art der baulichen Nutzung mit „Wohngebäude“ festsetzt. Mit dieser Festsetzung sind andere Nutzungsarten, die sich in die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur einfügen würden, nicht zulässig.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die Antragstellerin wurde im Sachgebiet Stadtplanung/Städtebauförderung vorstellig und erläuterte ihre Bebauungsabsicht. Die Überprüfung des Sachverhaltes führte zu dem Ergebnis, dass eine Befreiung von den Festsetzungen der rechtskräftigen Satzung keine rechtliche Grundlage hat. Daher ist eine Satzungsänderung unabdingbar.

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Herausnahme der Ergänzungsfläche E5. Mit der Herausnahme der Ergänzungsfläche sind grundsätzlich die festgesetzten Maßnahmen (Pflanzgebote) zum Ausgleich und Ersatz einer Prüfung zu unterziehen.

Nach Prüfung des Antrages und Abstimmungen in der Genehmigungsbehörde, ist die Streichung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung ausreichend. Dadurch wird die Prüfung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Satzungsänderung entbehrlich und die beabsichtigte gewerbliche Nutzung auf der Grundlage des
§ 34 BauGB beurteilt.

Die beabsichtigte Änderung soll für alle in der Satzung enthaltenen Ergänzungsflächen gelten.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit dem Beschluss über die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird der Antragstellerin der städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet.

Der geänderte Entwurf der Satzung wird dem Ortschaftsrat Detershagen, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates sowie dem Stadtrat zur Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zugeleitet.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag auf Einleitung des Änderungsverfahrens

Anlage 2 – Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches


1.   Die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen (Stand: Februar 2012) soll geändert werden.

2.   Die 2. Änderung der Satzung besteht in der Streichung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung für alle in der Satzung enthaltenen Ergänzungsflächen E1 bis E5.

3.   Die 2. Änderung der Satzung wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

4.   .Die Verwaltung wird beauftragt:

a)  einen städtebaulichen Vertrag mit der Antragstellerin (siehe Anlage 1) nach § 11 BauGB abzuschließen. Damit sollen die entstehenden Planungs- sowie Verfahrenskosten abgedeckt werden,

b)  die ortsübliche Bekanntmachung über die Einleitung des Änderungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich