hier: Beschluss über die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens
1. Derzeitiger Stand des
Verfahrens
Die rechtskräftige Satzung beinhaltet eine Festsetzung,
die die Art der baulichen Nutzung mit „Wohngebäude“ festsetzt. Mit dieser
Festsetzung sind andere Nutzungsarten, die sich in die vorhandene Bebauungs-
und Nutzungsstruktur einfügen würden, nicht zulässig.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die Antragstellerin wurde im Sachgebiet
Stadtplanung/Städtebauförderung vorstellig und erläuterte ihre
Bebauungsabsicht. Die Überprüfung des Sachverhaltes führte zu dem Ergebnis,
dass eine Befreiung von den Festsetzungen der rechtskräftigen Satzung keine
rechtliche Grundlage hat. Daher ist eine Satzungsänderung unabdingbar.
Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Herausnahme der
Ergänzungsfläche E5. Mit der Herausnahme der Ergänzungsfläche sind
grundsätzlich die festgesetzten Maßnahmen (Pflanzgebote) zum Ausgleich und
Ersatz einer Prüfung zu unterziehen.
Nach Prüfung des Antrages und Abstimmungen in der
Genehmigungsbehörde, ist die Streichung der festgesetzten Art der baulichen
Nutzung ausreichend. Dadurch wird die Prüfung der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Satzungsänderung entbehrlich und die
beabsichtigte gewerbliche Nutzung auf der Grundlage des
§ 34 BauGB beurteilt.
Die beabsichtigte Änderung soll für alle in der Satzung enthaltenen Ergänzungsflächen gelten.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit dem Beschluss über die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase.
Nach Beschlussfassung wird der Antragstellerin der städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet.
Der geänderte Entwurf der Satzung wird dem Ortschaftsrat
Detershagen, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates sowie dem Stadtrat zur
Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zugeleitet.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
auf Einleitung des Änderungsverfahrens
Anlage 2 – Lageplan
des räumlichen Geltungsbereiches
1. Die Satzung über die Klarstellung und
Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3
BauGB der Ortschaft
2. Die 2. Änderung der Satzung besteht in der
Streichung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung für alle in der Satzung
enthaltenen Ergänzungsflächen E1 bis E5.
3.
Die 2.
Änderung der Satzung wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
4. .Die Verwaltung wird beauftragt:
a) einen
städtebaulichen Vertrag mit der Antragstellerin (siehe Anlage 1) nach § 11
BauGB abzuschließen. Damit sollen die entstehenden Planungs- sowie
Verfahrenskosten abgedeckt werden,
b) die ortsübliche Bekanntmachung über die Einleitung des Änderungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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