hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 6. November 2014 die Einleitung des
Ergänzungsverfahrens der 10. Änderung zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau
um die Gemarkung Reesen und kleinräumigen Änderungen innerhalb der Gemarkung
Burg beschlossen.
Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die
Fläche der Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden. Außerdem
soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb
seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen
geändert werden.
Der
daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im
„Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich
bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben
der Stadt Burg vom 28. Februar 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen
wurde am 22.02.2018 vom Stadtrat gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige
Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom 19. März 2018 -
20. April 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit an der an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg
mit den mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr.
10 am 09. März 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Analog dazu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom 27. März 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz
1 hat zum Inhalt, das die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und der
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind. Das
Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 18. Juli 2013(Az.: 4 CN 3/12)
stellte nochmals klar das die Gemeinde verpflichtet sei, Umweltthemen die mit
der Planung in Verbindung stehen in Themenblöcken zusammenzufassen.
Dieser Punkt ist in der Bekanntmachung vom 09. März
2018 nicht berücksichtigt worden, daher wurde die Beteiligung der
Öffentlichkeit wiederholt. Somit hatten die Bürger erneut gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dazu lagen der
Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und
wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 10. August bis zum
14. September 2018 erneut aus. Die öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22, Jahrgang Nr.
26 am 02. August 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Zugleich wurden die Entwürfe
(ohne inhaltliche Änderungen) mit Schreiben der Stadt Burg vom 14. August 2018
den Trägern öffentlicher Belange ein zweites Mal zur Abgabe einer Stellungnahme
vorgelegt.
Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus
den Beteiligungen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis dargestellt.
Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine
Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute
Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich ist.
Es wird bestimmt, dass Hinweise nur zu den geänderten Bereichen abgegeben
werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB), darauf wird in der Bekanntmachung an
die Öffentlichkeit hingewiesen. Aufgrund der vorangegangen öffentlichen
Auslegungen und Beteiligungen der Behörden, sowie sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird die Auslegungszeit auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3
Satz 3 BauGB).
Der erneute
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und
Ergänzung um die Gemarkung Reesen wurde am 21. Februar 2019 vom Stadtrat der Stadt
Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie die Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 27. Mai 2019 bis
zum 12. Juni 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. Mai 2019 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von
der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung
versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art
und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht
eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse
des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Feststellungsbeschluss vorbereiten.
Anlage:
Anlage mit der
Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- verfahren der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der
Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind
- Über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf (Stand: Dezember 2018) des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB über den Flächennutzungsplan der Stadt Burg vorzubereiten.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Sonstige: EUR |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |