hier: Feststellungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 6. November 2014 die Einleitung des
Ergänzungsverfahrens der 10. Änderung zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau
um die Gemarkung Reesen und kleinräumigen Änderungen innerhalb der Gemarkung
Burg beschlossen.
Der Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und
Schartau soll um die Fläche der Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich
ergänzt werden. Außerdem soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und
der Ortschaften innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren
kleinräumigen Bereichen geändert werden.
Der
daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im
„Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich
bekanntgemacht.
Parallel
dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Februar 2017 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um die
Gemarkung Reesen wurde am 22.02.2018 vom Stadtrat gefasst. Der Entwurf und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom 19.
März 2018 - 20. April 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau,
Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 10 am 09. März 2018 ortsüblich
bekanntgemacht. Analog dazu wurden die
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg
vom
27. März 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 3
Abs. 2 BauGB Satz 1 hat zum Inhalt, das die Entwürfe der Bauleitpläne mit der
Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen sind. Das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 18.
Juli 2013(Az.: 4 CN 3/12) stellte nochmals klar das die Gemeinde verpflichtet
sei, Umweltthemen die mit der Planung in Verbindung stehen in Themenblöcken
zusammenzufassen.
Dieser Punkt ist in der
Bekanntmachung vom 09. März 2018 nicht berücksichtigt worden, daher wurde die
Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt. Somit hatten die Bürger erneut gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dazu lagen der
Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und
wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 10. August bis zum
14. September 2018 erneut aus. Die öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22, Jahrgang Nr.
26 am 02. August 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Zugleich wurden die Entwürfe
(ohne inhaltliche Änderungen) mit Schreiben der Stadt Burg vom 14. August 2018
den Trägern öffentlicher Belange ein zweites Mal zur Abgabe einer Stellungnahme
vorgelegt.
Nunmehr wurden die eingegangenen
Stellungnahmen aus den Beteiligungen von der Verwaltung geprüft und das
Ergebnis dargestellt.
Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich ist. Es wird bestimmt, dass Hinweise nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB), darauf wird in der Bekanntmachung an die Öffentlichkeit hingewiesen. Aufgrund der vorangegangen öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen der Behörden, sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Auslegungszeit auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wurde am
21. Februar 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Stellungnahmen
lagen in der Zeit vom 27. Mai 2019 bis zum 12. Juni 2019 öffentlich und zu
jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg
vom 21. Mai 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden
die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat
mit Beschluss-Nr. 119/2019 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der
Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Der Feststellungsbeschluss schließt das Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg ab.
3. Weitere Verfahrensweise
Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen
und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, der
Flächennutzungsplan tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 –
Bebauungsplan (Stand: Juni 2019)
Anlage 2 –
Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: Juni 2019)
1.
Der Stadtrat beschließt den Flächennutzungsplan der
Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen
und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen (Stand: Juni
2019) und billigt die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.
2.
Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
beauftragt, für den Flächennutzungsplan der Stadt Burg die Genehmigung zu
beantragen.
Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg – 10.
Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wird mit der ortsüblichen
Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|