Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzungsplan/Flächennutzungsplan der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau - 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlage
120/2019
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. November 2014 die Einleitung des Ergänzungsverfahrens der 10. Änderung zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau um die Gemarkung Reesen und kleinräumigen Änderungen innerhalb der Gemarkung Burg beschlossen.

Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die Fläche der Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden. Außerdem soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen geändert werden.

 

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Februar 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wurde am 22.02.2018 vom Stadtrat gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom 19. März 2018 - 20. April 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 10 am 09. März 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Analog dazu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom
27. März 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 1 hat zum Inhalt, das die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind. Das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 18. Juli 2013(Az.: 4 CN 3/12) stellte nochmals klar das die Gemeinde verpflichtet sei, Umweltthemen die mit der Planung in Verbindung stehen in Themenblöcken zusammenzufassen.

Dieser Punkt ist in der Bekanntmachung vom 09. März 2018 nicht berücksichtigt worden, daher wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt. Somit hatten die Bürger erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dazu lagen der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 10. August bis zum 14. September 2018 erneut aus. Die öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22, Jahrgang Nr. 26 am 02. August 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Zugleich wurden die Entwürfe (ohne inhaltliche Änderungen) mit Schreiben der Stadt Burg vom 14. August 2018 den Trägern öffentlicher Belange ein zweites Mal zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis dargestellt.

Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich ist. Es wird bestimmt, dass Hinweise nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB), darauf wird in der Bekanntmachung an die Öffentlichkeit hingewiesen. Aufgrund der vorangegangen öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen der Behörden, sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Auslegungszeit auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wurde am 21. Februar 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 27. Mai 2019 bis zum 12. Juni 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 21. Mai 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 119/2019 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Feststellungsbeschluss schließt das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg ab.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, der Flächennutzungsplan tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Bebauungsplan (Stand: Juni 2019)

Anlage 2 – Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: Juni 2019)


1.    Der Stadtrat beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen (Stand: Juni 2019) und billigt die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.

2.    Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für den Flächennutzungsplan der Stadt Burg die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich