hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 7. September 2017 die Einleitung des
3. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet
Martin-Luther-Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach den Regeln des §
13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB geführt.
Der Gewerbestandort
Martin-Luther-Straße soll um die Flächen des ehemaligen Garagenkomplexes an der
August-Bebel-Straße und um eine Freifläche an der August-Bebel-Straße erweitert
werden. Diese Flächen schließen sich direkt an den bereits vorhandenen
rechtskräftigen Bebauungsplan an.
Die Inhalte der möglichen
Investition des Vorhabenträgers innerhalb des 3. Änderungsverfahrens
könnten folgende Vorhaben umfassen:
-
Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen,
-
Errichtung einer Logistikhalle und
-
Errichtung eines Schulungszentrums.
Für
die Errichtung der Mitarbeiterstellplätze soll festgesetzt werden, dass für je
5 Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem
Mindeststammumfang von 12 cm zu pflanzen ist.
Im Rahmen der Änderung sind die Ergebnisse aus dem
schalltechnischen Gutachten in Entwurf übernommen worden. Das Resultat aus den
Untersuchungen ergab für die Erweiterung des Plangebietes ein Gewerbegebiet
gemäß § 8 BauNVO, somit sind nur Nutzungen und Betriebe zulässig die das
Emissionskontingent (in der Planzeichnung als LEK,I dargestellt)
nicht überschreiten. Das Kontingent bezieht sich auf die Lautstärke von
Geräuschen (dB (A)), die weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00
Uhr – 06.00 Uhr) übertroffen werden.
Das Vorhaben dient der Erhöhung der
Produktionskapazität und der baulichen Erweiterung des bestehenden Standortes
der Firmen Burger Küchenmöbel GmbH und Burger Möbelelemente GmbH u. Co KG.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“, 3. Änderung wurde
am 21. Februar 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die
dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 15. April
2019 bis zum 17. Mai 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel
dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 11. April 2019 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von
der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung
versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art
und Weise in den Plan und in die Begründung eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse
des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Anlage mit der
Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- verfahren der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der
Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“, 3. Änderung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 50, 3. Änderung vorzubereiten
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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