Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
121/2019
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2017 die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach den Regeln des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geführt.

Der Gewerbestandort Martin-Luther-Straße soll um die Flächen des ehemaligen Garagenkomplexes an der August-Bebel-Straße und um eine Freifläche an der August-Bebel-Straße erweitert werden. Diese Flächen schließen sich direkt an den bereits vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan an.


Die Inhalte der möglichen Investition des Vorhabenträgers innerhalb des 3. Änderungsverfahrens könnten folgende Vorhaben umfassen:

-       Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen,

-       Errichtung einer Logistikhalle und

-       Errichtung eines Schulungszentrums.

Für die Errichtung der Mitarbeiterstellplätze soll festgesetzt werden, dass für je 5 Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von 12 cm zu pflanzen ist.

Im Rahmen der Änderung sind die Ergebnisse aus dem schalltechnischen Gutachten in Entwurf übernommen worden. Das Resultat aus den Untersuchungen ergab für die Erweiterung des Plangebietes ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, somit sind nur Nutzungen und Betriebe zulässig die das Emissionskontingent (in der Planzeichnung als LEK,I dargestellt) nicht überschreiten. Das Kontingent bezieht sich auf die Lautstärke von Geräuschen (dB (A)), die weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) übertroffen werden.

Das Vorhaben dient der Erhöhung der Produktionskapazität und der baulichen Erweiterung des bestehenden Standortes der Firmen Burger Küchenmöbel GmbH und Burger Möbelelemente GmbH u. Co KG.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“, 3. Änderung wurde am 21. Februar 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 15. April 2019 bis zum 17. Mai 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 11. April 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und in die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

Anlage mit der Übersicht und Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- verfahren der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

sowie der Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind


1.   Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“, 3. Änderung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.   Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.   Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 50, 3. Änderung vorzubereiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich