hier: Satzungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2017
die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 50
„Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach
den Regeln des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geführt.
Der Gewerbestandort Martin-Luther-Straße soll um die Flächen des
ehemaligen Garagenkomplexes an der August-Bebel-Straße und um eine Freifläche
an der August-Bebel-Straße erweitert werden. Diese Flächen schließen sich
direkt an den bereits vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan an.
Die Inhalte der möglichen Investition des Vorhabenträgers innerhalb des
3. Änderungsverfahrens könnten folgende Vorhaben umfassen:
-
Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen,
-
Errichtung einer Logistikhalle und
-
Errichtung eines Schulungszentrums.
Für die Errichtung der
Mitarbeiterstellplätze soll festgesetzt werden, dass für je 5 Stellplätze ein
einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von 12 cm zu
pflanzen ist.
Im
Rahmen der Änderung sind die Ergebnisse aus dem schalltechnischen Gutachten in
Entwurf übernommen worden. Das Resultat aus den Untersuchungen ergab für die
Erweiterung des Plangebietes ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, somit sind nur
Nutzungen und Betriebe zulässig die das Emissionskontingent (in der
Planzeichnung als LEK,I dargestellt) nicht überschreiten. Das
Kontingent bezieht sich auf die Lautstärke von Geräuschen (dB (A)), die weder
tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) übertroffen
werden.
Das
Vorhaben dient der Erhöhung der Produktionskapazität und der baulichen
Erweiterung des bestehenden Standortes der Firmen Burger Küchenmöbel GmbH und
Burger Möbelelemente GmbH u. Co KG.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet
Martin-Luther-Straße“, 3. Änderung wurde am 21. Februar 2019 vom Stadtrat der
Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des
Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 15. April 2019 bis zum 17. Mai 2019
öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben
der Stadt Burg vom 11. April 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat
mit Beschluss-Nr. 121/2019 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der
Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Der Satzungsbeschluss schließt das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab. Eine Genehmigung des
Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.
3. Weitere Verfahrensweise
Die
Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der
Bebauungsplan in Kraft. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 der in Kraft
getretene Bebauungsplan, sowie seine Begründung, auf der der stadteigenen Internetseite
veröffentlich und kann von Jedermann eingesehen werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Bebauungsplan Satzungsexemplar (Stand: Juli 2019)
Anlage 2 –
Begründung Satzungsexemplar (Stand: Juli 2019)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 05.04.2019 (GVBI. LSA S. 66), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“ bestehend aus der
Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Juli 2019
als Satzung.
2. Die Begründung wird
gebilligt.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des
Bebauungsplanes in Kraft.
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|