Im März 2019 veröffentlichte die Stadt Burg das Interessenbekundungsverfahren zur Betreibung einer Jugendeinrichtung in Burg.

Aufgrund des Wegfalls einer Jugendeinrichtung Jugendclub Siedlung Ost „Kinderjarten“ und des desolaten baulichen Zustandes des Objektes Jugendclub/Bolzplatz am Sportplatz Fläming (Bismarckturm) Neuenzinnen 7 in 39288 Burg war eine neue soziale Infrastruktur für die offene Kinder- und Jugendarbeit unumgänglich anzustreben. Als Ersatz für die entfallenden Standorte konnte das Objekt „Freibank – ehemaliger Schlachthof“ in der Blumenthaler Straße 35d in 39288 Burg gewonnen werden. Diese entspricht aufgrund seiner Lage in der Nähe der Innenstadt dem festgestellten Bedarf. Die Jugendhilfeplanung unterstützt diese Planungen mit der Feststellung, der mit Abstand höchsten Belastung im Landkreis durch die prägend hohe Arbeitslosigkeit und Kriminalität im Sozialraum Burg. Die Förderung bestehender Einrichtungen sollte unter Beachtung der zukünftigen Qualitätsstandards auf mindestens gleichem Niveau beibehalten werden.

Dem städtischen Aufruf durch Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens folgten 2 mögliche Betreiber und reichten die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein. Nach Auswertung der Interessenbekundungen wurden beide Bewerber zum Gespräch eingeladen und um Nachreichung von Erläuterungen gebeten.

Die nunmehr vorliegenden Konzepte für die Betreibung der Jugendeinrichtung entsprechen beide den gestellten Anforderungen. Die Auswertung (Anlage) gibt eine Zusammenfassung zur Vergleichbarkeit zu den unterschiedlichen Ansätzen der Konzeptionen sowie deren Finanzierung.

Dem folgend wird empfohlen auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. eine Nutzungsvereinbarung zur Betreibung der Jugendeinrichtung vorzubereiten.

Die Empfehlung resümiert daraus, dass beide Konzeptionen zur Erfüllung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Burg geeignet sind, jedoch das Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. die Betreibung der Einrichtung mit geringerem finanziellem Zuschuss durch die Stadt Burg avisiert.

 


Anlagen:


Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. eine Nutzungsvereinbarung zur Betreibung der Jugendeinrichtung vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                      73.139,23 EUR

Land:                                         EUR

                                       73.139,23 EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

366110000.531800                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich