Im März 2019 veröffentlichte die Stadt Burg das
Interessenbekundungsverfahren zur Betreibung einer Jugendeinrichtung in Burg.
Aufgrund des Wegfalls einer Jugendeinrichtung Jugendclub Siedlung Ost
„Kinderjarten“ und des desolaten baulichen Zustandes des Objektes
Jugendclub/Bolzplatz am Sportplatz Fläming (Bismarckturm) Neuenzinnen 7 in
39288 Burg war eine neue soziale Infrastruktur für die offene Kinder- und
Jugendarbeit unumgänglich anzustreben. Als Ersatz für die entfallenden
Standorte konnte das Objekt
„Freibank – ehemaliger Schlachthof“ in der Blumenthaler Straße 35d in 39288
Burg gewonnen werden. Diese entspricht aufgrund seiner Lage in der Nähe der Innenstadt dem festgestellten Bedarf. Die Jugendhilfeplanung
unterstützt diese Planungen mit
der Feststellung, der mit Abstand höchsten Belastung im Landkreis durch die
prägend hohe Arbeitslosigkeit und Kriminalität im Sozialraum Burg. Die
Förderung bestehender Einrichtungen sollte unter Beachtung der zukünftigen
Qualitätsstandards auf mindestens gleichem Niveau beibehalten werden.
Dem städtischen Aufruf durch Veröffentlichung des
Interessenbekundungsverfahrens folgten 2 mögliche Betreiber und reichten die
erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein. Nach Auswertung der
Interessenbekundungen wurden beide Bewerber zum Gespräch eingeladen und um
Nachreichung von Erläuterungen gebeten.
Die nunmehr vorliegenden Konzepte für die Betreibung der
Jugendeinrichtung entsprechen beide den gestellten Anforderungen. Die
Auswertung (Anlage) gibt eine Zusammenfassung zur Vergleichbarkeit zu den
unterschiedlichen Ansätzen der Konzeptionen sowie deren Finanzierung.
Dem folgend wird empfohlen auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. eine Nutzungsvereinbarung zur Betreibung der Jugendeinrichtung vorzubereiten.
Die Empfehlung resümiert daraus, dass beide Konzeptionen zur Erfüllung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Burg geeignet sind, jedoch das Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. die Betreibung der Einrichtung mit geringerem finanziellem Zuschuss durch die Stadt Burg avisiert.
Anlagen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. eine Nutzungsvereinbarung zur Betreibung der Jugendeinrichtung vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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73.139,23 EUR |
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Land: EUR |
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73.139,23 EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
366110000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |