Betreff
Fortführung der Maßnahmen zum Nachnutzungskonzept Landesgartenschau - Öffnungszeiten, Videoüberwachung, Drehkreuz
Vorlage
125/2019
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss 098/2018 vom 13.09.2018 hat der Stadtrat das Nutzungskonzept für die Flächen der Landesgartenschau 2018 gefasst. Inhalt dieses Beschlusses war zum einen das Nutzungskonzept selbst und die Übertragung der Bewirtschaftung der Flächen durch die Landesgartenschau Burg 2018 GmbH bis zum 30.05.2019. In dieser Zeit konnte die GmbH Erfahrungen während der Bewirtschaftung sammeln.

Im Nachgang des Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Prozess der Nachnutzung begleiten sollte und die noch offenen Fragen diskutieren, beraten bzw. klären sollte. Zu den Sitzungen wurden Protokolle mit Festlegungen getroffen.

Im Dezember 2018 wurde der Stadtrat der Stadt Burg mit Beschluss 139/2018/1 vom 05.12.2018 über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe informiert. Im Protokoll vom 01.10.2018 wurden Festlegungen zum Zaunverlauf, den Öffnungszeiten und der Videoüberwachung getroffen, sowie der Zeitpunkt der Überprüfung dieser Maßnahmen im Jahr 2019. Die Vorschläge zum Zaunverlauf und zu den Öffnungszeiten endeten in den Beschlussvorlagen 116/2018 und 117/2018 vom 25.10.2018 des Stadtrates der Stadt Burg.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die Videoüberwachung in der Art und Weise fortzuführen. Die Sicherheitsfirma übernimmt derzeit auch die Öffnung und Schließung der Anlagen. Der finanzielle Aufwand liegt derzeit bei ca. 4.500,00 EUR monatlich. Bei positiver Entscheidung muss die Ausschreibung für 2020 vorbereitet werden. Eine Videoüberwachung mit Verschluss der Anlagen ist wirtschaftlicher als eine Personenüberwachung. Die Sicherung der Anlagen sollte oberste Priorität haben, da in die Anlagen  immense finanzielle Werte investiert worden und durch den Einsatz der Fördermittel eine Zweckbindung besteht..

Nach einem Jahr der Erfahrungen zu den Öffnungszeiten schlägt die Verwaltung vor, diese in dem Winterhalbjahr zu verändern.  Es gab gerade auch im 1. Quartal 2019 sehr viele Vandalismusfälle. Ein Aufenthalt in den Anlagen nach Untergang der Sonne ist nicht wahrscheinlich und so sollten diese grundsätzlich verschlossen werden.

Der Einbau von Drehkreuzen ist nicht erforderlich, da an den Toren, die geöffnet werden auch Schilder angebracht sind, an wen man sich wenden kann, falls ein Besucher durch den Sicherheitsdienst eingeschlossen wird. Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes hat diese Aufgabe übernommen. Der Verwaltung ist in dem gesamten Zeitraum nur ein Fall bekannt.

Die hohe Investitionssumme für die Drehkreuze kann somit eingespart werden.

 

Der Antrag zur Änderung der Öffnungszeiten von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr April bis Oktober statt April bis September erfolgte in den Ausschüssen, der Stadtrat ist diesem Antrag gefolgt.


Anlagen:

 

Anlage 1 - Beschluss 116/2018

Anlage 2 - Beschluss 117/2018

Anlage 3 - Informationsvorlage 139/2018

Anlage 4 - Protokoll AG vom 01.10.2018


Der Stadtrat beschließt,

  1. die Videoüberwachung fortzuführen
  2. die Öffnungszeiten der Parkanlagen von April bis Oktober von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr und von November bis März von 6.30 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen und
  3. den Einbau von Drehkreuzen abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:2020

   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

55110.1400.524156                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich