Mit Beschluss
098/2018 vom 13.09.2018 hat der Stadtrat das Nutzungskonzept für die Flächen
der Landesgartenschau 2018 gefasst. Inhalt dieses Beschlusses war zum einen das
Nutzungskonzept selbst und die Übertragung der Bewirtschaftung der Flächen
durch die Landesgartenschau Burg 2018 GmbH bis zum 30.05.2019. In dieser Zeit
konnte die GmbH Erfahrungen während der Bewirtschaftung sammeln.
Im Nachgang des
Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Prozess der Nachnutzung
begleiten sollte und die noch offenen Fragen diskutieren, beraten bzw. klären
sollte. Zu den Sitzungen wurden Protokolle mit Festlegungen getroffen.
Im Dezember 2018
wurde der Stadtrat der Stadt Burg mit Beschluss 139/2018/1 vom 05.12.2018 über
die Ergebnisse der Arbeitsgruppe informiert. Im Protokoll vom 01.10.2018 wurden
Festlegungen zum Zaunverlauf, den Öffnungszeiten und der Videoüberwachung
getroffen, sowie der Zeitpunkt der Überprüfung dieser Maßnahmen im Jahr 2019.
Die Vorschläge zum Zaunverlauf und zu den Öffnungszeiten endeten in den
Beschlussvorlagen 116/2018 und 117/2018 vom 25.10.2018 des Stadtrates der Stadt
Burg.
Die Verwaltung
schlägt dem Stadtrat vor, die Videoüberwachung in der Art und Weise
fortzuführen. Die Sicherheitsfirma übernimmt derzeit auch die Öffnung und Schließung
der Anlagen. Der finanzielle Aufwand liegt derzeit bei ca. 4.500,00 EUR
monatlich. Bei positiver Entscheidung muss die Ausschreibung für 2020
vorbereitet werden. Eine Videoüberwachung mit Verschluss der Anlagen ist
wirtschaftlicher als eine Personenüberwachung. Die Sicherung der Anlagen sollte
oberste Priorität haben, da in die Anlagen
immense finanzielle Werte investiert worden und durch den Einsatz der
Fördermittel eine Zweckbindung besteht..
Nach einem Jahr der
Erfahrungen zu den Öffnungszeiten schlägt die Verwaltung vor, diese in dem
Winterhalbjahr zu verändern. Es gab
gerade auch im 1. Quartal 2019 sehr viele Vandalismusfälle. Ein Aufenthalt in
den Anlagen nach Untergang der Sonne ist nicht wahrscheinlich und so sollten
diese grundsätzlich verschlossen werden.
Der Einbau von
Drehkreuzen ist nicht erforderlich, da an den Toren, die geöffnet werden auch
Schilder angebracht sind, an wen man sich wenden kann, falls ein Besucher durch
den Sicherheitsdienst eingeschlossen wird. Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes
hat diese Aufgabe übernommen. Der Verwaltung ist in dem gesamten Zeitraum nur
ein Fall bekannt.
Die hohe
Investitionssumme für die Drehkreuze kann somit eingespart werden.
Der Antrag zur Änderung der Öffnungszeiten
von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr April bis Oktober statt April bis September erfolgte
in den Ausschüssen, der Stadtrat ist diesem Antrag gefolgt.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschluss
116/2018
Anlage 2 - Beschluss
117/2018
Anlage 3 -
Informationsvorlage 139/2018
Anlage 4 - Protokoll
AG vom 01.10.2018
Der Stadtrat beschließt,
- die Videoüberwachung fortzuführen
- die Öffnungszeiten der Parkanlagen von April bis Oktober von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr und von November bis März von 6.30 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen und
- den Einbau von Drehkreuzen abzulehnen.
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:2020 |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
55110.1400.524156 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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