hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
1. Derzeitiger Stand des
Verfahrens
Die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück Blumenthaler
Landstraße 16 soll einer Nachnutzung zugeführt werden. Die vorhandenen Gebäude
wurden bis 1994 durch eine bäuerliche Handelsgenossenschaft genutzt. Danach
wurde das Grundstück durch verschiedene Privateigentümer genutzt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die derzeitige Grundstückseigentümerin wurde im
Sachgebiet Stadtplanung/ Städtebauförderung vorstellig und erläuterte ihre
Nutzungs- und Bebauungsabsicht. Die Überprüfung des Sachverhaltes führte zu dem
Ergebnis, dass sich die vorhandene Bebauung als Splittersiedlung im
Außenbereich darstellt und Bauvorhaben oder Nutzungsänderung auf der Grundlage
des § 35 BauGB zu beurteilen sind.
Da der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten
ist und nur für eindeutig definierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 und 4 BauGB) zur
Verfügung stehen soll, ist die Gesamtheit der beabsichtigten Nutzungen nur im
Rahmen einer Satzung genehmigungsfähig.
Um eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung zu gewährleisten,
soll die Satzung für den gesamten bebauten Bereich (siehe Anlage 2) aufgestellt
werden. Damit wird auch den anderen Eigentümern eine Nachnutzung der
vorhandenen Grundstücksflächen und der baulichen Anlagen ermöglicht und der
Gleichheitsgrundsatz gewahrt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Beschluss über die Einleitung zur Aufstellung der Satzung nach
§ 35 Abs. 6 BauGB beginnt die
Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird der
Antragstellerin der städtebauliche Vertrag im Entwurf
unterbreitet.
Nach der Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung mit der
Antragstellerin und mit dem durch sie beauftragten
Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur
Ausarbeitung des Satzungsentwurfes abstimmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens
Anlage 2 -
Übersichtsplan
1.
Für den in der Anlage dargestellten Bereich in
der Gemarkung Burg, Flur 39, Flurstücke 76/8, 74/8, 75/8, 78/25 und Teilfläche
aus 63 wird nach § 35 Abs. 6 BauGB eine Außenbereichssatzung aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das
Aufstellungsverfahren der Satzung das vereinfachte Verfahren nach § 13 Nr. 2
und 3 BauGB durchzuführen und
- zur Darlegung und
Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Satzung auf der Grundlage
des § 3 (2) BauGB zum Satzungsentwurf eine Bürgerbeteiligung in Form einer
öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats durchzuführen und
- die berührten Träger
öffentlicher Belange nach § 4 BauGB innerhalb eines Monats zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt:
a)
einen städtebaulichen Vertrag mit der
Antragstellerin (siehe Anlage 1) nach § 11 BauGB abzuschließen. Damit sollen
die entstehenden Planungs- sowie Verfahrenskosten
abgedeckt werden,
b) die ortsübliche Bekanntmachung über die Einleitung des Änderungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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