Die aktuell gültige Satzung der Stadt Burg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtete Bürger vom 19. Dezember 2001 in der Fassung der 10. Änderungssatzung (Stand: 25.09.2014) beinhaltet Regelungen zu Entschädigungshöhen auf der Grundlage des RdErl. aus dem Jahr 2014.

Zum 1. Juli 2019 ist nunmehr die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO – Anlage 3) vom 29.05.2019 (GVBl. LSA S. 116) in Kraft getreten, welche als Rechtsvorschrift die bisherige Verwaltungsvorschrift ablöst. Daher war die Aufwandsentschädigungssatzung nach der neuen Rechtsvorschrift neu zu fassen. Der Beschluss des Stadtrates vom 11.04.2019, wonach bei der Änderung der Satzung die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte auf den maximal möglichen Wert zu erhöhen sei, wurde berücksichtigt. Auch bei der Festlegung der Aufwandsentschädigungssätze für Mitglieder und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg und der Ortschaften wurden die neuen Höchstsätze mit Abstufungen für die Ortswehren der Ortschaften der Stadt Burg nach der KomEVO berücksichtigt.

Neu aufgenommen wurde mit § 15 (neu) eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Kustus der Clausewitz-Erinnerungsstätte.


Anlagen:

Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung - Anlage 1

Synopse – Anlage 2

KomEVO – Anlage 3


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Burg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtete Bürger.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich