Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe Burg- Ost, Ortschaft Niegripp, Ortschaft Schartau, Ortschaft Ihleburg,Ortschaft Reesen und der Feierhalle der Ortschaft Detershagen (Friedhofsgebührensatzung)
Vorlage
143/2019
Art
Beschlussvorlage

Das Friedhofs- und Bestattungswesen unterliegt gemäß der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Bundesländer. Von den Gemeinden ist die Einrichtung und Betreibung der Friedhöfe als Pflichtausgabe wahrzunehmen und die Benutzung durch eine Satzung zu regeln. Gemäß § 99 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Ziel bei der Gebührenerhöhung ist, die Kostendeckung zu erreichen und keine Kostenüberschüsse zu planen. Das Kostendeckungsprinzip verlangt, dass die Gebühren so kalkuliert werden, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigt. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 KAG LSA soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. § 5 Absatz 3 Satz 3 KAG LSA erlaubt die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht.

Für den städtischen Friedhof Burg- Ost und den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg und Reesen wurden die Gebühren neu kalkuliert. Die Kalkulationen basieren auf den Kosten des Zeitraumes 2015 – 2017. Unter dem Aspekt der einzelnen Kalkulationen des Friedhofes Burg-Ost und den Ortschaften wurde eine Mischkalkulation erstellt.

Ziel ist es, die Friedhofsgebühren als einheitliche Gebühr aller Orte festzusetzen.

Die Gebühr „öffnen und schließen der Gruft sowie Ausgrünen“ wird zukünftig von den Bestattungshäusern übernommen. Ausgenommen ist die Beisetzung der Urnen in den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen. Diese obliegt weiterhin den Friedhöfen.

 


Anlagen:                                                                            Anlage 1: Neufassung d. Satzung

                                                                                              Anlage 2: Synopse d. Gebühren

Anlage 3: Ergebnis Mischkalkulation für Burg und

                den Ortschaften


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe Burg- Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle der Ortschaft Detershagen (Friedhofsgebührensatzung)


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

.

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:2020

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

55310.1505.432100/432110

55310.3502.432100/432110

55310.6502.423100/432110

55310.6502.432100/432110

55310.2502.432100/432110

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich