Zukünftig wird die Bestattungsleistung „Öffnen und Schließen der
Gruften“ an die Bestattungsunternehmen abgegeben. Der § 9 Abs.1 wurde daraufhin
geändert. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Beisetzungen in der anonymen
Urnengemeinschaftsanlage auf dem Burger Ostfriedhof.
Des Weiteren wird auf dem Burger Ostfriedhof eine neue Grabart
angeboten. Hierbei handelt es sich um eine „Mensch-Tier- Grabstätte“.
Weiterhin werden die Größen der Einfassungen im § 20 Abs. 9 neu
geregelt.
§ 20 Abs. 10 entfällt.
Anlagen: Anlage
1:Neufassung der Satzung
Anlage
2: Synopse zur Neufassung
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Neufassung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen
Friedhofes Burg- Ost, Berliner Chaussee 139b und der Friedhöfe der Ortschaften
Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen –
Friedhofssatzung – vom 24. Oktober 2019
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
|
nicht erforderlich |