Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 13. Dezember 2018 (GVBl. LSA S. 420 ff.) trat zum Teil zum 1. Januar 2019 bzw. zum 1. August 2019 in Kraft. Die Novelle umfasst unter anderem Neuerungen hinsichtlich des Rechtsanspruches auf Betreuung, Änderung des Umfangs eines Betreuungstages, Inanspruchnahme einer stündlichen Staffelung des Betreuungsumfanges, Änderung des Mindestpersonalschlüssels, finanzielle Entlastung von Mehrkindfamilien, Datenerhebung und -verarbeitung, die Elternbeteiligung sowie die finanzielle Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt.
Diese Änderungen und vielfältigste Erkenntnisse aus der täglichen Praxis machen weitere Konkretisierungen und Erweiterungen der Benutzungssatzung erforderlich, um vorhandene Regelungslücken zu schließen bzw. die Möglichkeit der Ermessensentscheidungen auszubauen.
Die Änderungen gegenüber der bisher geltenden Benutzungssatzung
sind in der Synopse in der Anlage 2 dargestellt.
Die erforderlichen Anhörungen der Kuratorien in den
Kindereinrichtungen der Stadt Burg sind bereits im Vorfeld zum
Beratungsverfahren des Stadtrates vollumfänglich erfolgt.
Anlagen:
Anlage 1 Neufassung der Satzung zur Förderung und Betreuung
von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen der
Stadt Burg (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtungen)
Anlage 2 Synopse Benutzungssatzung
Der Stadtrat der
Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zur
Förderung und Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt
Burg (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtungen)
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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