Betreff
Neufassung der Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Burg (Benutzungssatzung
Vorlage
152/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 13. Dezember 2018 (GVBl. LSA  S. 420 ff.) trat zum Teil zum 1. Januar 2019 bzw. zum 1. August 2019 in Kraft. Die Novelle umfasst unter anderem Neuerungen hinsichtlich des Rechtsanspruches auf Betreuung, Änderung des Umfangs eines Betreuungstages, Inanspruchnahme einer stündlichen Staffelung des Betreuungsumfanges, Änderung des Mindestpersonalschlüssels, finanzielle Entlastung von Mehrkindfamilien, Datenerhebung und -verarbeitung, die Elternbeteiligung sowie die finanzielle Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt.

Diese Änderungen und vielfältigste Erkenntnisse aus der täglichen Praxis machen weitere Konkretisierungen und Erweiterungen der Benutzungssatzung erforderlich, um vorhandene Regelungslücken zu schließen bzw. die Möglichkeit der Ermessensentscheidungen auszubauen.

Die Änderungen gegenüber der bisher geltenden Benutzungssatzung sind in der Synopse in der Anlage 2 dargestellt.

Die erforderlichen Anhörungen der Kuratorien in den Kindereinrichtungen der Stadt Burg sind bereits im Vorfeld zum Beratungsverfahren des Stadtrates vollumfänglich erfolgt.


Anlagen:

 

Anlage 1          Neufassung der Satzung zur Förderung und Betreuung

                  von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen der                       

                      Stadt Burg (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtungen)                             

 Anlage 2         Synopse Benutzungssatzung

 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Burg (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtungen)


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich