Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier:
Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2019 abgeschlossen. Die
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vertreten durch Herrn
Dietzel, Am Brunnenfeld 7 in 39288 Burg fordert für das Jahr 2020 zu
Neuverhandlungen auf.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger
der Tageseinrichtung Integrative Kindertagesstätte „Lummerland“ übergeben.
Auf Grundlage der vorgelegten
Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung
hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2020 zu Grunde gelegt.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische
Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude,
Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser
Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der
Tageseinrichtung Integrative Kindertagesstätte „Lummerland“ durch den LK JL zur
Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl
der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach
Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die
Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten
Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.
Der
ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung
verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung.
Festsetzung der Entgelte:
2019
mit 2020
Stunden KK KG KK
KG
5 |
761,88 |
490,37 |
848,95 |
556,36 |
6 |
859,62 |
533,81 |
954,17 |
603,06 |
7 |
957,36 |
577,25 |
1.059,39 |
649,76 |
8 |
1.055,10 |
620,69 |
1.164,61 |
696,46 |
9 |
1.152,84 |
664,13 |
1.269,83 |
743,17 |
10 |
1.250,59 |
707,57 |
1.375,04 |
789,87 |
Abzüglich
der Zuweisungen des Landes und Landkreises gemäß § 12 und 12a
Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung:
2019 = 227.734,05 €
2020 =
281.271,00 €
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung integrativen Kindertagessstätte „Lummerland“, zu.
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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|
|
Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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