Im Zuge der Nachnutzung der Flächen der ehemaligen Landesgartenschau
(Goethepark, Flickschupark, Weinberg und Ihlegärten) hat die Landesgartenschau
Burg 2018 GmbH im Februar 2019 eine Entgeltordnung für die Vermietung der
Parkflächen erlassen. Aufgrund dessen, das die Parkflächen seit dem 1. Juni
2019 an die Stadt Burg zurück übergeben wurden, ist eine Entgeltordnung durch
den Stadtrat neu zu beschließen.
Für den Zeitraum bis zu diesem Beschluss wurde am 9. Juli 2019 verfügt,
dass bis zur Entscheidung des Stadtrates über die Entgelte für die Nutzung der
Parkanlagen (Geltungsbereich Parkordnung) die entsprechenden Entgelte, welche
von der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH erhoben wurden, weiter fortbestehen.
Diese Verfahrensweise trat rückwirkend zum 1. Juni 2019 in Kraft.
In der vorliegenden Entgeltordnung wird zwischen den Entgelten für die
Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht und den Entgelten für gemeinnützige
Vereine, kirchliche und andere Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten
unterschieden. Die
Entgeltordnung der GmbH wird seitens der Stadt Burg in Bezug auf die Entgelte
ohne Änderungen übernommen. Lediglich die Kaution vom Goethepark wurde auf
1.000 Euro korrigiert. Dieser Betrag wurde von der GmbH aufgrund der Größe des
Goetheparks mit 2.000 Euro angesetzt, jedoch wurde bisherigen Veranstaltern nur
eine Kaution von 1.000 Euro in Rechnung gestellt, da einige nicht bereit waren,
eine solch große Summe zu hinterlegen.
Die Parks und Gärten sind Parkanlagen mit einer hohen gartenbaulichen
Ausstattung und Qualität. Durch die nach wie vor vorhandene Vielfalt an
gärtnerischen Themen und die Ausstattung als familienfreundliche Parks stehen
die Anlagen nicht nur bei der einheimischen Bevölkerung hoch im Kurs, sondern
stoßen auch überregional auf großes Interesse. Die überregionale Zustimmung
kanalisiert sich u. a. in Nutzungsanfragen kommerzieller bzw.
nichtkommerzieller Art.
Die zeitweilige Überlassung der Veranstaltungsflächen erfolgt
grundsätzlich über eine Überlassungsvereinbarung, die alle Modalitäten zur
Nutzung regelt. Im Einzelfall behält sich die Stadt Burg die Vergabe der
Flächen und die Reduzierung der Entgelte, insoweit die Veranstaltung in einem
besonderen öffentlichen Interesse steht, nach Ermessen vor.
Um zukünftig eine sachgerechte und faktisch nachvollziehbare
Handlungsgrundlage bei der Vergabe der Parks und Gärten zu bekommen, erlässt
die Stadt Burg nachfolgende Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und
Gärten.
Anlagen:
Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
551101400.441106 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |