Betreff
Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten Goethepark, Weinberg, Ihlegärten und Flickschupark
Vorlage
157/2019
Art
Beschlussvorlage

Im Zuge der Nachnutzung der Flächen der ehemaligen Landesgartenschau (Goethepark, Flickschupark, Weinberg und Ihlegärten) hat die Landesgartenschau Burg 2018 GmbH im Februar 2019 eine Entgeltordnung für die Vermietung der Parkflächen erlassen. Aufgrund dessen, das die Parkflächen seit dem 1. Juni 2019 an die Stadt Burg zurück übergeben wurden, ist eine Entgeltordnung durch den Stadtrat neu zu beschließen.

Für den Zeitraum bis zu diesem Beschluss wurde am 9. Juli 2019 verfügt, dass bis zur Entscheidung des Stadtrates über die Entgelte für die Nutzung der Parkanlagen (Geltungsbereich Parkordnung) die entsprechenden Entgelte, welche von der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH erhoben wurden, weiter fortbestehen. Diese Verfahrensweise trat rückwirkend zum 1. Juni 2019 in Kraft.

In der vorliegenden Entgeltordnung wird zwischen den Entgelten für die Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht und den Entgelten für gemeinnützige Vereine, kirchliche und andere Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten unterschieden. Die Entgeltordnung der GmbH wird seitens der Stadt Burg in Bezug auf die Entgelte ohne Änderungen übernommen. Lediglich die Kaution vom Goethepark wurde auf 1.000 Euro korrigiert. Dieser Betrag wurde von der GmbH aufgrund der Größe des Goetheparks mit 2.000 Euro angesetzt, jedoch wurde bisherigen Veranstaltern nur eine Kaution von 1.000 Euro in Rechnung gestellt, da einige nicht bereit waren, eine solch große Summe zu hinterlegen.

Die Parks und Gärten sind Parkanlagen mit einer hohen gartenbaulichen Ausstattung und Qualität. Durch die nach wie vor vorhandene Vielfalt an gärtnerischen Themen und die Ausstattung als familienfreundliche Parks stehen die Anlagen nicht nur bei der einheimischen Bevölkerung hoch im Kurs, sondern stoßen auch überregional auf großes Interesse. Die überregionale Zustimmung kanalisiert sich u. a. in Nutzungsanfragen kommerzieller bzw. nichtkommerzieller Art.

Die zeitweilige Überlassung der Veranstaltungsflächen erfolgt grundsätzlich über eine Überlassungsvereinbarung, die alle Modalitäten zur Nutzung regelt. Im Einzelfall behält sich die Stadt Burg die Vergabe der Flächen und die Reduzierung der Entgelte, insoweit die Veranstaltung in einem besonderen öffentlichen Interesse steht, nach Ermessen vor.

Um zukünftig eine sachgerechte und faktisch nachvollziehbare Handlungsgrundlage bei der Vergabe der Parks und Gärten zu bekommen, erlässt die Stadt Burg nachfolgende Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten.


Anlagen: Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten


Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung der Parks und Gärten der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

551101400.441106                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

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  nicht erforderlich