hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Niegripper See II – Niegripper
Seite“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 13. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juni
2018, 22. Jahrgang, Nr. 20 ortsüblich bekanntgemacht.
Der zu
erarbeitende Bebauungsplan soll in seinem geplanten räumlichen Geltungsbereich
die Bebauung mit Wohngebäuden, der zugehörigen Nebenanlagen einschließlich
Garagen und Gartenhäusern ermöglichen.
Der
zukünftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die auf dem
Flurstück 10019 in der Flur 12 liegende öffentliche Straße „Am See“
erschlossen. Die Straße „Am See“ ist zusätzlich über die auf dem Flurstück
10126 liegende Straße „Detershagener Weg“ erreichbar. Zur Vereinfachung der
Darstellung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist das Flurstück 10019
vollständig in den Bebauungsplan einbezogen.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 103 für den
Bereich „Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp fortgeführt. Der
Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum
Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die
Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Der dem Bebauungsplan
beiliegende Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2019 erläutert die
Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt und ergänzt die Begründung.
In der Verfahrensbearbeitung
ergaben sich wesentliche Verzögerungen, die durch folgende Sachverhalte
hervorgerufen worden sind:
1. Inanspruchnahme eines
gesetzlich geschützten Biotops
Innerhalb des Verfahrens ist zur
Erhöhung der Standortattraktivität und zur Aktivierung aller im Plangebiet
liegenden Grundstücke die Inanspruchnahme und Beseitigung eines gesetzlich
geschützten Biotops erforderlich. Zur Klärung dieser Angelegenheit und zur
entsprechenden notwendigen Beantragung der Ausnahme vom Biotopschutz ist ein
sehr großer Zeitraum beansprucht worden. Zwischenzeitlich liegt der umfangreich
begründete Ausnahmeantrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Jerichower Land vor, entsprechende Beratungen mit Abstimmungen zur Abarbeitung
des Antrags bzw. der Klärung von Nachfragen sind unter Einbeziehung der Stadt
Burg und des Projektträgers durchgeführt worden. Eine abschließende
Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde dazu steht jedoch noch aus.
2. Korrektur des
Gewässerkatasters des Unterhaltungsverbandes Ehle/Ihle
Durch die Planbearbeitung ist
festgestellt worden, dass ein funktionsloser Teil eines im Gewässerkataster des
Unterhaltungsverbandes Ehle/Ihle geführten Gewässers innerhalb des Plangebietes
vorhanden ist. Funktional besteht zwischen diesem Gewässerteil und der Vorflut
zur Entwässerung der Ortschaft Niegripp über den sog. Heixtergraben keinerlei
Verbindung. Mit dem Unterhaltungsverband Ehle/Ihle und der unteren
Wasserbehörde ist abgestimmt, dass im Rahmen der jährlich durchzuführenden
Gewässerschau im Jahr 2019 die für diese Entscheidung notwendigen Unterlagen im
Kreis der an der Gewässerschau Beteiligten besprochen werden und der
Unterhaltungsverband im Nachgang dieser Gewässerschau eine entsprechende
Korrektur in seinem Gewässerkataster vornimmt. Alle Beteiligten sind mit den
hierfür erarbeiteten Unterlagen versorgt worden. Eine abschließende
Entscheidung dazu wird zum Jahresende 2019 erwartet.
Die Verwaltung geht davon aus,
dass beide Sachverhalte im Rahmen der weiteren Planbearbeitung mit Blick auf
die spätere Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgreich abgeschlossen werden
können.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die
Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Zwischen dem Vorhabenträger und der
Stadt Burg ist vereinbart, dass in den nächsten Schritten
Aufstellungsverfahrens die notwendigen Abstimmungen zum Abschluss eines
Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger, in diesem Falle der
Schrader Haus GmbH Magdeburg und der Stadt Burg, beginnen sollen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: Oktober 2019)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: Oktober 2019)
Anlage zur
Begründung – Umweltbericht (Stand: Mai 2019)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp wird in der Fassung vom Oktober 2019 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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