Die
in der Anlage dargestellten Finanzpläne zu den Förderprogrammen beinhalten die
voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2015 und die Vorschau für
die Folgejahre.
Die
Prioritäten wurden nach den städtebaulichen Prämissen, dem LAGA-Konzept und dem
verfügbaren Kostenrahmen festgelegt.
Die
städtischen Eigenanteile für die jeweiligen Haushaltsjahre sind erforderlich
und im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan der Stadt für
das Jahr 2014 und Folgejahre eingeplant. Die Finanzierung der städtischen
Eigenanteile erfolgt überwiegend aus Mitteln der Investitionspauschale gemäß
dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die
Verpflichtungen der Stadt gegenüber Dritten basieren auf den vorliegenden
Bewilligungen des Landesverwaltungsamtes.
Die Programmanmeldungen für das Programmjahr 2015 sind zum 30.11.2014 im
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Sachsen-Anhalt/Landesverwaltungsamt einzureichen. Diese Meldung hat
maßnahmenkonkret zu erfolgen.
Die
Einzelmaßnahmen sind in der Anlage programmbezogen dargestellt.
Die
Bewilligungen für das Programmjahr 2014 sollen in den kommenden Wochen
erfolgen.
Eine
maßgebliche Voraussetzung dazu war der Stadtratsbeschluss zum Haushaltsplan
Nr.
044/2014/3.
Da
die Bewilligung zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Fertigstellung/Anmeldung der BV)
noch nicht vorliegt, ist es möglich, das beantragte Maßnahmen (bestätigt durch
den Beschluss des Finanz-und Maßnahmeplanes 2014) aufgrund der hohen Priorität
und nicht ausreichender Bewilligung erneut ganz oder teilweise beantragt
werden. Nach Vorgesprächen mit den Fördermittelgeber könnte dies eine Teilsumme
der Clara-Schwab-Schule betreffen.
Alle
Maßnahmen der Stadtentwicklung sind auf die Landesgartenschau abgestimmt.
Die
jährlichen Verwendungsnachweise für die 3 Förderprogramme werden dem Landkreis
Jerichower Land und dem Landesverwaltungsamt Magdeburg fristgerecht vorgelegt.
1.
Städtebauförderprogramm Stadtsanierung
Die
Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes und
den Einnahmen zu den Ablösebeiträgen.
Die
Einnahmen der Ausgleichsbeträge werden für 2015 auf 450.000 € geschätzt.
Aufgrund
der absehbar verzögerten Beschlussfassung zu den Ablösebeitragen BV Nr.
090/2014/2. Änderung wird die geplante Einnahme für 2014 in 2015 eingerechnet.
Die
vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Eigentümern werden dann
vorbereitet.
Stand
zur Umsetzung 2014:
Im
1. Halbjahr 2014 wurden der Straßenbau in der Bergstraße und die Sanierung der
Stadtmauer am Weinberg abgeschlossen.
Der Unterbau in der Bergstraße wurde aus dem
Förderprogramm Stadtsanierung finanziert, die Oberflächensanierung aus dem
Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO).
Der
Straßenbau in der Hainstraße soll abgeschlossen werden, witterungsabhängig. Der
Unterbau wurde aus dem Förderprogramm Stadtsanierung und die
Oberflächensanierung aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)
finanziert.
Der
Straßenbau in der Nicolaistraße soll abgeschlossen werden. Die
Ordnungsmaßnahmen (Abbruch Hintergebäude) im Quartier am Rolandplatz wurden
abgeschlossen.
Die
Schornsteinsanierung am Vogelgesang wurde nach dem Wegzug der Störche im
September begonnen und soll in 2015 realisiert sein.
Der
Ersatzneubau Breiter Weg 29/30 wurde im Oktober begonnen.
Das
Förderprogramm Stadtsanierung ist mit der Bewilligung des Programmjahres 2012
ausgelaufen, d.h. die Fördermittelbewilligung endet im Jahr 2017.
Private
Sanierungsmaßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Es
besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen
für Investitionen im Sanierungsgebiet. Dazu können Verträge zwischen der Stadt
und den Eigentümern abgeschlossen werden (indirekte Förderung).
In
2014 konnten 5 Verträge mit einem privaten Investitionsvolumen von rd.585.000 €
abgeschlossen werden.
Für
das Rathaus Breiter Weg 27 wurden die Teil-Planungen für den 2. Rettungsweg, im
Rahmen der Mittelfreigabe des Bauausschusses, beauftragt.
2. Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost
Die
Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes.
Schwerpunkte werden die Projekte zur Entwicklung der ehemaligen
Clara-Schwab-Schule, der Parkplatzbau in der Magdeburger Straße /Ecke
Mauerstraße, der Straßenbau in der Zerbster Promenade und der angrenzende
Parkplatzbau, der Straßenbau Unterm Hagen bis Sternstraße und die
Straßenbau-Nebenanlagen im Kreuzgang sein.
Stand
zur Umsetzung 2014:
Der
Straßenbau Magdeburger Straße (von Ecke Jacobistraße bis zum Kreisverkehr) soll
Mitte Dezember 2014 abgeschlossen sein.
Die
Sanierung der A.-Bebel-Str. 30, Vorderhaus (Soziokulturelles Zentrum) soll im
1. Quartal 2015 abgeschlossen sein.
Der
Abbruch der Bahnhofstraße 12 ist realisiert, die Stadt-Stehle wird bis Februar
2015 errichtet.
Auf
dem Schlachthof-Grundstück wurde das ehemalige Sozialgebäude abgerissen.
Zum
Rolandquartier sind gemäß Stadtratsbeschluss keine zusätzlichen Mittel zu
beantragen, die weiteren Entscheidungen sind vorzubereiten.
Die
bauliche Sanierung des Quartiers am Rolandplatz wurde bisher nicht begonnen,
Planungsleistungen sind jedoch nachgewiesen worden, Baugenehmigungen liegen
vor.
3. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren
Die
Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes.
Schwerpunkte
sind die Gestaltungen der Ihlegärten und des Weinbergs.
Stand der Umsetzung 2014:
Der
Straßenbau in der Hainstraße (Oberflächengestaltung) soll abgeschlossen werden,
witterungsabhängig.
Die Planungen für die Ihlegärten- und
Weinberg-Gestaltung wurden weitergeführt.
4. Städtebauförderprogramm
„Soziale Stadt“
Mit dem Städtebauförderungsprogramm
"Soziale Stadt" unterstützt der Bund seit 1999 die Stabilisierung und
Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und
strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das
Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens
sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im
Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und
Integration. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und
den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Die Antragstellung zum Programmjahr 2015 wird derzeit vorbereitet, für das
Quartiersmanagement und für die Anpassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Der städtische Anteil beträgt insgesamt 52.000 € für 5 Jahre.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der
Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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3.600.000 EUR |
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Bund/Land:2.400.000 € |
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Veranschlagung im Teilhaushaltsplan Nr. 3 |
HH-Jahr: |
PSK |
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Folgejahr |
51120-9999-785100/785200/781700 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage beigefügten Finanz- und Maßnahmeplan 2015 – Städtebauförderprogramme.
