Betreff
Finanz- und Maßnahmeplan 2015 - Städtebauförderprogramm
Vorlage
139/2014
Art
Beschlussvorlage

Die weitere Umsetzung des beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und somit die Stärkung der Innenstadt sowie die Nachhaltigkeit des Einsatzes der Fördermittel sind unverändert vorrangiges Ziel der Städtebauförderprogramme.

Die in der Anlage dargestellten Finanzpläne zu den Förderprogrammen beinhalten die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2015 und die Vorschau für die Folgejahre.

Die Prioritäten wurden nach den städtebaulichen Prämissen, dem LAGA-Konzept und dem verfügbaren Kostenrahmen festgelegt.

Die städtischen Eigenanteile für die jeweiligen Haushaltsjahre sind erforderlich und im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2014 und Folgejahre eingeplant. Die Finanzierung der städtischen Eigenanteile erfolgt überwiegend aus Mitteln der Investitionspauschale gemäß dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Verpflichtungen der Stadt gegenüber Dritten basieren auf den vorliegenden Bewilligungen des Landesverwaltungsamtes.


Die Programmanmeldungen für das Programmjahr 2015 sind zum 30.11.2014 im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt/Landesverwaltungsamt einzureichen. Diese Meldung hat maßnahmenkonkret zu erfolgen.

Die Einzelmaßnahmen sind in der Anlage programmbezogen dargestellt.

Die Bewilligungen für das Programmjahr 2014 sollen in den kommenden Wochen erfolgen.

Eine maßgebliche Voraussetzung dazu war der Stadtratsbeschluss zum Haushaltsplan

Nr. 044/2014/3.

Da die Bewilligung zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Fertigstellung/Anmeldung der BV) noch nicht vorliegt, ist es möglich, das beantragte Maßnahmen (bestätigt durch den Beschluss des Finanz-und Maßnahmeplanes 2014) aufgrund der hohen Priorität und nicht ausreichender Bewilligung erneut ganz oder teilweise beantragt werden. Nach Vorgesprächen mit den Fördermittelgeber könnte dies eine Teilsumme der Clara-Schwab-Schule betreffen.

Alle Maßnahmen der Stadtentwicklung sind auf die Landesgartenschau abgestimmt.

Die jährlichen Verwendungsnachweise für die 3 Förderprogramme werden dem Landkreis Jerichower Land und dem Landesverwaltungsamt Magdeburg fristgerecht vorgelegt.

1. Städtebauförderprogramm Stadtsanierung

Die Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes und den Einnahmen zu den Ablösebeiträgen.

Die Einnahmen der Ausgleichsbeträge werden für 2015 auf 450.000 € geschätzt.

Aufgrund der absehbar verzögerten Beschlussfassung zu den Ablösebeitragen BV Nr. 090/2014/2. Änderung wird die geplante Einnahme für 2014 in 2015 eingerechnet.

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Eigentümern werden dann vorbereitet.

Stand zur Umsetzung 2014:

Im 1. Halbjahr 2014 wurden der Straßenbau in der Bergstraße und die Sanierung der Stadtmauer am Weinberg abgeschlossen.

Der Unterbau in der Bergstraße wurde aus dem Förderprogramm Stadtsanierung finanziert, die Oberflächensanierung aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO).

Der Straßenbau in der Hainstraße soll abgeschlossen werden, witterungsabhängig. Der Unterbau wurde aus dem Förderprogramm Stadtsanierung und die Oberflächensanierung aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) finanziert.

Der Straßenbau in der Nicolaistraße soll abgeschlossen werden. Die Ordnungsmaßnahmen (Abbruch Hintergebäude) im Quartier am Rolandplatz wurden abgeschlossen.

Die Schornsteinsanierung am Vogelgesang wurde nach dem Wegzug der Störche im September begonnen und soll in 2015 realisiert sein.

Der Ersatzneubau Breiter Weg 29/30 wurde im Oktober begonnen.

Das Förderprogramm Stadtsanierung ist mit der Bewilligung des Programmjahres 2012 ausgelaufen, d.h. die Fördermittelbewilligung endet im Jahr 2017.

Private Sanierungsmaßnahmen können nicht mehr gefördert werden.

Es besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen für Investitionen im Sanierungsgebiet. Dazu können Verträge zwischen der Stadt und den Eigentümern abgeschlossen werden (indirekte Förderung).

In 2014 konnten 5 Verträge mit einem privaten Investitionsvolumen von rd.585.000 € abgeschlossen werden.

Für das Rathaus Breiter Weg 27 wurden die Teil-Planungen für den 2. Rettungsweg, im Rahmen der Mittelfreigabe des Bauausschusses, beauftragt.


2. Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost

Die Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes. Schwerpunkte werden die Projekte zur Entwicklung der ehemaligen Clara-Schwab-Schule, der Parkplatzbau in der Magdeburger Straße /Ecke Mauerstraße, der Straßenbau in der Zerbster Promenade und der angrenzende Parkplatzbau, der Straßenbau Unterm Hagen bis Sternstraße und die Straßenbau-Nebenanlagen im Kreuzgang sein.

Stand zur Umsetzung 2014:

Der Straßenbau Magdeburger Straße (von Ecke Jacobistraße bis zum Kreisverkehr) soll Mitte Dezember 2014 abgeschlossen sein.

Die Sanierung der A.-Bebel-Str. 30, Vorderhaus (Soziokulturelles Zentrum) soll im 1. Quartal 2015 abgeschlossen sein.

Der Abbruch der Bahnhofstraße 12 ist realisiert, die Stadt-Stehle wird bis Februar 2015 errichtet.

Auf dem Schlachthof-Grundstück wurde das ehemalige Sozialgebäude abgerissen.

Zum Rolandquartier sind gemäß Stadtratsbeschluss keine zusätzlichen Mittel zu beantragen, die weiteren Entscheidungen sind vorzubereiten.

Die bauliche Sanierung des Quartiers am Rolandplatz wurde bisher nicht begonnen, Planungsleistungen sind jedoch nachgewiesen worden, Baugenehmigungen liegen vor.


3. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Die Finanzierungen der Maßnahmen erfolgen gemäß den Bewilligungen des Landes.

Schwerpunkte sind die Gestaltungen der Ihlegärten und des Weinbergs.


Stand der Umsetzung 2014:

Der Straßenbau in der Hainstraße (Oberflächengestaltung) soll abgeschlossen werden, witterungsabhängig.

Die Planungen für die Ihlegärten- und Weinberg-Gestaltung wurden weitergeführt.

4. Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" unterstützt der Bund seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.


Die Antragstellung zum Programmjahr 2015 wird derzeit vorbereitet, für das Quartiersmanagement und für die Anpassung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 52.000 € für 5 Jahre.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

                              

 

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

 

                      3.600.000 EUR

Bund/Land:2.400.000 €

                                   EUR

 

                                               

Sonstige:                    EUR

 

Veranschlagung im

Teilhaushaltsplan Nr. 3

HH-Jahr:

             EUR

PSK

Folgejahr

      EUR

51120-9999-785100/785200/781700

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage beigefügten Finanz- und Maßnahmeplan 2015 – Städtebauförderprogramme.