Die
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend
der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen
ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist
damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die
Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan
beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie
Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadt
Burg befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Phase der Haushaltskonsolidierung.
Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation ist sie verpflichtet,
das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen. Die Stadt Burg ist
haushaltsrechtlich verpflichtet, den Haushaltsausgleich und seine finanzielle
Leistungsfähigkeit bis spätestens mit Ablauf des Jahres 2022 herzustellen. Um
dieses Ziel unter den gegebenen Bedingungen zu erreichen, ist es notwendig
Maßnahmen zu ergreifen, die die Ertragssituation verbessern.
Die Erträge
und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2020
weist der Ergebnisplan ordentliche
Erträge in Höhe von 41.254.600 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von
46.526.200 UR aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.271.600 EUR (EP Zeile 22) für das
Haushaltsjahr 2020 erwartet. Der Ergebnishaushalt ist im Planjahr nicht
ausgeglichen und wird vor allem durch zwei Positionen besonders belastet. Die
abzuführende Kreisumlage und erhöhte Investitionsabschreibungen sind als
wesentliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis auszumachen. Für die Kreisumlage
wird voraussichtlich ein Satz von 46,5 % festgesetzt. Dies entspricht einen
abzuführenden Betrag in Höhe von 10.885.700 EUR und damit mehr als ¼ der
Gesamterträge der Stadt Burg. Die bilanziellen Abschreibungen steigen mit mehr
als 1.300.000 EUR auf 5.643.000 EUR. Sie sind die logische Konsequenz aus den
bedeutsamen und umfassenden Investitionen. Berücksichtigung finden dabei auch
Effekte aus Sonderabschreibungen wie für die Sanierung der Schwimmhalle.
Die
Aufwendungen im Bereich der bilanziellen Abschreibungen und die
überdurchschnittliche Belastung durch die stetig steigende Kreisumlage machen
es erforderlich, neben weiteren Kostensenkungsmaßnahmen und verschärfter
Haushaltsdisziplin, auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuerarten A
und B sowie die der Gewerbesteuer in die mittelfristige Haushaltsplanung
einzubeziehen, um das Haushaltskonsolidierungsziel realistisch zu erreichen und
die Leistungs- und Handlungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Wie im
Beschlusstext formuliert, soll die Anhebung der Hebesätze ab dem Jahr 2021
erfolgen, wenn der Ausgleich nicht anderweitig erzielt werden kann, allerdings
unter der Maßgabe, dass die Hebesätze die Maximalwerte nicht überschreiten. Sie
sind zu mindern, sofern der Fehlbetrag anderweitig abgebaut werden kann.
Die
Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das
Haushaltsjahr 2020 sind im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist einen Saldo in Höhe von – 2.555.600 EUR aus. Damit übersteigen
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit. Werden die Hebesätze wie vorgeschlagen auf die
Maximalwerte festgesetzt, ist ab dem Jahr 2021 (und den Folgejahren) mit einem
positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zu rechnen.
Neben der
laufenden Verwaltungstätigkeit stellt der Finanzplan die Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar. Auch hier übersteigen die
Auszahlungen die Einzahlungen. Im Ergebnis ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 3.015.800 EUR (Zeile 23 im Finanzplan)
für das Jahr 2020 erforderlich, um die investiven Auszahlungen vollständig zu
decken. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2020 aus dem Saldo der laufenden
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag (Zeile 24 im
Finanzplan) von insgesamt 5.571.400 EUR. Unter Berücksichtigung der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und dem daraus
resultierenden Saldo in Höhe von 1.878.500
für das Jahr 2020, wird eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von
– 3.692.900 EUR zum Ende des
Haushaltsjahres erwartet.
Das so zu
erwartende Finanzdefizit in Höhe von 3.692.900 EUR macht weiterhin die
Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der
mittelfristigen Finanzplanung der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende
des Jahres 2019 wird ein kumulierter Fehlbetrag (einschließlich des
Altfehlbetrages aus der kameralen Haushaltsführung) in Höhe von insgesamt 13,5
Millionen EUR prognostiziert. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2020 ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von
18.000.000 EUR (Vorjahr 2019 = 19.135.000 EUR) notwendig, um jederzeit
die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Unter den zugrunde gelegten
Rahmenbedingungen wird dies auch weiterhin notwendig sein. Aus dem Finanzplan
(Zeile 30) wird jedoch auch ersichtlich, dass ab dem Jahr 2022 Überschüsse zu
erwarten sind. Erst mit diesen Überschüssen kann das bis dahin ansteigende
Defizit abgebaut werden. Auf Grund dieser Situation ist die Stadt Burg
aufgefordert, ein Tilgungskonzept (siehe
Anlage) bzw. einen Tilgungsplan vorzulegen. Ziel ist es, das aufgelaufene
Defizit zumindest stufenweise abzubauen. Unter den aktuellen Voraussetzungen
kann die Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze im Jahr 2026 erreichen.
Trotz der
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen plant die Stadt Burg, zusätzlich zu
den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen (Vorbericht
Seite 44 ff.). Neben unaufschiebbaren Investitionen im Bereich des
Infrastrukturvermögens (Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung
eines Feuerwehrfahrzeuges, die Umsetzung und Abrechnung der STARK V und
anvisierten STARK III – Projekte ist die Sanierung der Schwimmhalle Burg
hervorzuheben. Da viele dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit
Fördermittel realisiert werden, sind zum Teil Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Sie bedürfen insgesamt der
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2020 werden zusätzlich
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 12.559.400 EUR veranschlagt.
Trotz der
Defizite in der Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2020 ist, unter den
zugrunde gelegten Rahmenbedingungen, die Konsolidierung des Haushalts innerhalb
der gesetzlichen Frist bis Ende des Jahres 2022 möglich. Mit der Verbesserung
der Ertragslage und weiteren Kostensenkungen kann nach Erreichen des
Konsolidierungsziels das kumulierte Altdefizit schnellstmöglich abgebaut und
die Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden. Im Ergebnis befreit sich die
Stadt Burg kurz bis mittelfristig aus den Zwängen und Einschränkungen, die ihr
im Rahmen der Konsolidierung auferlegt sind, sodass in Zukunft auch wieder
Investitionen und Ausgaben in den Bereichen möglich sind, die momentan nicht
oder nur eingeschränkt finanzierbar und genehmigungsfähig sind.
Der Stadtrat beschloss auf Antrag der CDU/FDP
Fraktion den Absatz 2 zu streichen.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Haushaltskonsolidierungskonzept
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2020, das Konsolidierungsprogramm und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Hebesatzsatzung zum 01.01.2021 für die Steuerarten Grundsteuer A und B sowie
der Gewerbesteuer dahingehend anzupassen, dass der Haushaltsausgleich
spätestens zum Haushaltsjahr 2023 erreicht wird. Die Beauftragung erfolgt unter
der Maßgabe, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A den Satz von 380 Prozent,
für die Grundsteuer B den Satz von 455 Prozent und für die Gewerbesteuer von
400 Prozent nicht übersteigen. Des Weiteren sind die Hebesätze zu reduzieren,
soweit das Konsolidierungsziel anderweitig zum Beispiel die Aufwandsreduzierungen
oder Ertragssteigerungen erreicht werden kann.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |