Der Ausbau beginnt
ca. 10 m hinter der Anbindung an die Landesstraße 52 und endet nach 420 m
hinter dem Kurvenbereich Sandschelle (2. Anbindung).
Das
Straßengrundstück hat etwa eine Breite von 10 m. An die Straße Feldstraße
binden die Niegripper Mittelstraße, die Straße Zur Vossenbreite und die Straße
Sandschelle (2x) an. Gegenüber der Niegripper Mittelstraße befindet sich
außerdem die Anbindung mit dem gleichen Namen, wie die Planstraße: Feldstraße.
Dieser Teil der Feldstraße gehört, außer der Anbindung, nicht zum
Planungsumfang.
Aktuell ist die
Fahrbahn der Feldstraße mit Straßenbetonspurplatten befestigt. Die übrigen
Flächen sind, bis auf kleinere Pflasterflächen um Straßenkappen und
Schachtabdeckungen, unbefestigt.
Einige Zufahrten und
Anbindungen sind ebenfalls befestigt.
Ausführung mit
separatem Gehweg, Asphaltdecke Fahrbahn und Muldenversickerung:
1,50 m Gehweg Pflaster
5,50 m Fahrbahn Asphalt
1,40 m Versickerungsmulde
8,40 m Gesamtbreite
Alle Zufahrten und
Gehweganbindungen an die Fahrbahn bzw. an den Gehweg werden innerhalb des
öffentlichen Raums mit einem Betonsteinpflasteroberbau hergestellt.
Es wird
vorgeschlagen die Zufahrten mit anthrazitfarbenem Pflaster zu gestalten. Die
Gehwege werden mit grauem Pflaster befestigt.
Da es sich bei
dieser Trasse um eine ca. 400 m lange, fast gerade Strecke handelt, sollten
Grüninseln, beidseitig in der Fahrbahn, als Verkehrsberuhigungen ausgebildet
werden.
Die Beseitigung der,
auf den neu befestigten Verkehrsflächen, anfallenden Niederschläge soll
dezentral über Versickerungsmulden erfolgen.
Für den
fachgerechten Neubau der Straße müssen voraussichtlich 5 Bäume gefällt werden.
Diese werden entsprechend der Satzung der Stadt Burg ersetzt. Der Ersatz ist
innerhalb des Baufeldes geplant, kann aber letztendlich erst festgelegt werden,
wenn die Leitungsträger die Lage ihrer Trassen bekannt gegeben haben und die
Größen der Versickerungsflächen genau ermittelt worden sind.
Die vorhandene
Beleuchtung soll auch weiterhin genutzt werden. Es ist möglich, dass einige
Standorte der Leuchten geändert werden müssen.
Auf die BV 001/2020
– Vorvertrag zum Erschließungsvertrag „Wohngebiet südlich des Detershagener
Weges“ in der Stadt Burg Ortschaft Niegripp, wird Bezug genommen.
Um eine
qualitätsgerechte Anfahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet zu bieten und um damit
auch die Grundstücke im zukünftigen Wohngebiet aufzuwerten, ist der zukünftige
Erschließungsträger bereit, sich an den Kosten der erstmaligen Herstellung der
Feldstraße (im Bereich zwischen der Niegripper Hauptstraße bis zur Höhe
Sandschelle/Einmündung in zukünftiges „Wohngebiet südlich des Detershagener
Weges“) in der Ortschaft Niegripp zu beteiligen.
Durch die Kostenbeteiligung des Erschließungsträgers wird eine Kostenreduzierung der Erschließungsbeiträge der Anwohner erreicht.
Der Ortschaftsrat Niegripp stimmt der Variante Ausführung mit Gehweg in Pflaster, Fahrbahn in Asphalt und seitlicher Muldenentwässerung, wie im Bauausschuss vom 14.05.2019 mit der BV-Nr. 063/2019 beschlossen, zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
für das HH Jahr 2020 sind 760.000 € eingestellt