Betreff
Bestätigung der Vorplanung zum grundhaften Ausbau der Feldstraße in Niegripp
Vorlage
004/2020
Art
Informationsvorlage

Der Ausbau beginnt ca. 10 m hinter der Anbindung an die Landesstraße 52 und endet nach 420 m hinter dem Kurvenbereich Sandschelle (2. Anbindung).

Das Straßengrundstück hat etwa eine Breite von 10 m. An die Straße Feldstraße binden die Niegripper Mittelstraße, die Straße Zur Vossenbreite und die Straße Sandschelle (2x) an. Gegenüber der Niegripper Mittelstraße befindet sich außerdem die Anbindung mit dem gleichen Namen, wie die Planstraße: Feldstraße. Dieser Teil der Feldstraße gehört, außer der Anbindung, nicht zum Planungsumfang.

Aktuell ist die Fahrbahn der Feldstraße mit Straßenbetonspurplatten befestigt. Die übrigen Flächen sind, bis auf kleinere Pflasterflächen um Straßenkappen und Schachtabdeckungen, unbefestigt.

Einige Zufahrten und Anbindungen sind ebenfalls befestigt.

Ausführung mit separatem Gehweg, Asphaltdecke Fahrbahn und Muldenversickerung:

                1,50 m                  Gehweg Pflaster

                5,50 m                  Fahrbahn Asphalt

                1,40 m                  Versickerungsmulde

                8,40 m                  Gesamtbreite

Alle Zufahrten und Gehweganbindungen an die Fahrbahn bzw. an den Gehweg werden innerhalb des öffentlichen Raums mit einem Betonsteinpflasteroberbau hergestellt.

Es wird vorgeschlagen die Zufahrten mit anthrazitfarbenem Pflaster zu gestalten. Die Gehwege werden mit grauem Pflaster befestigt.

Da es sich bei dieser Trasse um eine ca. 400 m lange, fast gerade Strecke handelt, sollten Grüninseln, beidseitig in der Fahrbahn, als Verkehrsberuhigungen ausgebildet werden.

Die Beseitigung der, auf den neu befestigten Verkehrsflächen, anfallenden Niederschläge soll dezentral über Versickerungsmulden erfolgen.

Für den fachgerechten Neubau der Straße müssen voraussichtlich 5 Bäume gefällt werden. Diese werden entsprechend der Satzung der Stadt Burg ersetzt. Der Ersatz ist innerhalb des Baufeldes geplant, kann aber letztendlich erst festgelegt werden, wenn die Leitungsträger die Lage ihrer Trassen bekannt gegeben haben und die Größen der Versickerungsflächen genau ermittelt worden sind.

Die vorhandene Beleuchtung soll auch weiterhin genutzt werden. Es ist möglich, dass einige Standorte der Leuchten geändert werden müssen.

Auf die BV 001/2020 – Vorvertrag zum Erschließungsvertrag „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ in der Stadt Burg Ortschaft Niegripp, wird Bezug genommen.

Um eine qualitätsgerechte Anfahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet zu bieten und um damit auch die Grundstücke im zukünftigen Wohngebiet aufzuwerten, ist der zukünftige Erschließungsträger bereit, sich an den Kosten der erstmaligen Herstellung der Feldstraße (im Bereich zwischen der Niegripper Hauptstraße bis zur Höhe Sandschelle/Einmündung in zukünftiges „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“) in der Ortschaft Niegripp zu beteiligen.

Durch die Kostenbeteiligung des Erschließungsträgers wird eine Kostenreduzierung der Erschließungsbeiträge der Anwohner erreicht.


Der Ortschaftsrat Niegripp stimmt der Variante Ausführung mit Gehweg in Pflaster, Fahrbahn in Asphalt und seitlicher Muldenentwässerung, wie im Bauausschuss vom 14.05.2019 mit der BV-Nr. 063/2019 beschlossen, zu.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: für das HH Jahr 2020 sind 760.000 € eingestellt