Betreff
Altstadtweihnacht 2020
Vorlage
005/2020
Art
Beschlussvorlage

Nach der Aussetzung des städtischen Weihnachtsmarktes im Jahr 2019, wegen Neukonzeption, wird die Stadt Burg im Jahr 2020 einen eigenen Weihnachtsmarkt ausrichten. Ziel ist es, einen mehrtägigen besinnlichen sowie historischen Weihnachtsmarkt in der Kulisse der Burger Altstadt (Ihlegärten) zu organisieren. Dieser soll Teil eines neuen Gesamtkonzeptes „Altstadtweihnacht“ sein, welches in gemeinsamer Kooperation mit weiteren Standorten und Kulturschaffenden entsteht. Nähere Informationen zum Weihnachtsmarkt in den Ihlegärten und den anderen Standorten sind dem beigefügten Kurzkonzept „Altstadtweihnacht“ zu entnehmen.

Folgende Argumente sprechen unter anderem für die Ausrichtung

eines Weihnachtsmarktes in den Ihlegärten:

 

-       Präsentation der Altstadt als stimmungsvolle Veranstaltungsfläche zur Profilierung der Altstadt unter kultur- und touristischen Gesichtspunkten

-       Standort ohne Durchgangsverkehr (Ihlegärten als geschlossener Veranstaltungsbereich)

-       Bekanntheit, Besucherpotential, sowie Erfolg der „VEREINten Weihnacht“ nutzen

-       Ausrichtung eines dezentralen Weihnachtsmarkt-Wochenendes hat Entwicklungspotential (bei Bedarf in Zukunft weiter ausbaufähig, z.B. durch Akquise privater/gewerblicher Höfe, weiterer Institutionen)

-       Attraktivität der Parks & Gärten auch im Winter nutzen

-       barrierearme Zugänge (in den Ihlegärten)


Anlagen: Kurzkonzept Altstadtweihnacht 2020 vom 10.01.2020


Der Stadtrat beschließt die Ausrichtung des städtischen Weihnachtsmarktes am 3. Adventswochenende 2020 in der Burger Altstadt (Ihlegärten).


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich