Betreff
Antrag auf Zuschuss für den Kreis-, Kinder- und Jugendring JL e.V. für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg 2020
Vorlage
006/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Kreis- Kinder- Jugendring JL e.V. reichte am 04.11.2019 einen Antrag (vom 21.10.2019) auf Zuschuss für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg in Höhe von 6.000,00 EUR ein.

Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit dient vor allem der Einflussnahme auf eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Die verstärkte Gestaltung dieser Freizeitangebote soll mithelfen, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gesellschaftlichen Persönlichkeiten zu fördern.

 Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:

Gesamt:                                                         35.528,00 Euro

Davon förderfähig:                                        27.434,00 Euro

Zuschüsse Landkreis Jerichower Land:       28.100,00 Euro

Eigenmittel des Trägers:                                 1.428,00 Euro

Zuschuss der Stadt Burg:                                 6.000,00 Euro

HH-Ansatz 2019:                                           12.600,00 Euro

Bereits verfügt/vorgemerkt:                                    0,00 Euro (Stand: 17.12.2019)

Zuschuss:                                                         6.000,00 Euro (beantragt: 6.000,00 Euro)

Rest verfügbarer Mittel:                                                6.600,00 Euro


Anlagen:


Der Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag vom Kreis- Kinder- Jugendring e.V. auf Zuschuss für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg in Höhe von 6.000,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                      35.528,00 EUR

Land:                                         0,00 EUR

                                                    0,00 EUR

                                                                       

Sonstige:                   28.100,00 EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         6.000,00 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   0,00 EUR

                      362000000.531810

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich