Der
Kreis- Kinder- Jugendring JL e.V. reichte am 04.11.2019 einen Antrag (vom
21.10.2019) auf Zuschuss für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg in
Höhe von 6.000,00 EUR ein.
Gemäß
2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015
werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg
zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und
Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Die offene Kinder- und
Jugendarbeit dient vor allem der Einflussnahme auf eine sinnvolle
Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Die verstärkte Gestaltung
dieser Freizeitangebote soll mithelfen, die Entwicklung junger Menschen zu
eigenverantwortlichen und gesellschaftlichen Persönlichkeiten zu fördern.
Folgender
Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 35.528,00
Euro
Davon förderfähig: 27.434,00
Euro
Zuschüsse Landkreis Jerichower
Land: 28.100,00 Euro
Eigenmittel des Trägers: 1.428,00 Euro
Zuschuss der Stadt Burg: 6.000,00 Euro
HH-Ansatz 2019: 12.600,00
Euro
Bereits verfügt/vorgemerkt: 0,00 Euro (Stand: 17.12.2019)
Zuschuss: 6.000,00 Euro (beantragt: 6.000,00 Euro)
Rest verfügbarer Mittel: 6.600,00 Euro
Anlagen:
Der Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag vom Kreis- Kinder- Jugendring e.V. auf Zuschuss für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg in Höhe von 6.000,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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35.528,00
EUR |
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Land: 0,00 EUR |
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0,00
EUR |
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Sonstige: 28.100,00 EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
6.000,00
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
0,00
EUR |
362000000.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
