hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des
Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.
des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie
die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 12. Juli 2019 bis zum 13. August
2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der
Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der
Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen
und Schartau vom 4. Juli 2019, 23. Jahrgang, Nr. 25 ortsüblich
bekanntgemacht.
Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes verfolgt:
·
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer
Strahlungsenergie“ gem. § 11 Absatz 2 BauNVO zum Zwecke der planerischen
Sicherung
·
der
Realisierung und des Betriebs einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen
·
zur
Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 108 „Solarpark
Burg – Blumenthal“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer
Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu
jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher
Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die dem Bebauungsplan (Anlage 1)
beiliegende Begründung (Anlage 2) wird durch den Umweltbericht (Anlage 3)
vervollständigt. Der Umweltbericht erläutert die Auswirkungen des
Bebauungsplanes auf die Umwelt. Weiterhin sind eine Biotoptypenkartierung
(Anlage 4) sowie eine spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung (Anlage 5)
sowie das Baugrundgutachten (Anlage 6) dieser Beschlussvorlage hinzugefügt
worden.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des
Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und
durchzuführen. Hierbei sind die weiteren, dem Beschluss beigefügten Anlagen der
Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuzufügen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen
und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: Nov. 2019)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: Nov. 2019)
Anlage 3 –
Umweltbericht (Stand: Nov. 2019)
Anlage 4 –
Biotoptypkartierung
Anlage 5 – Spezielle
Artenschutzrechtliche Prüfung (Stand: Nov. 2019)
Anlage 6 – Baugrundgutachten
(Stand: Okt. 2019)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ wird in der Fassung vom November 2019 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen,
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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