Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 "Solarpark Burg-Blumenthal" in der Stadt Burg
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
007/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 12. Juli 2019 bis zum 13. August 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juli 2019, 23. Jahrgang, Nr. 25 ortsüblich bekanntgemacht.

Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:

·         Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gem. § 11 Absatz 2 BauNVO zum Zwecke der planerischen Sicherung

·         der Realisierung und des Betriebs einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen

·         zur Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 108 „Solarpark Burg – Blumenthal“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

Die dem Bebauungsplan (Anlage 1) beiliegende Begründung (Anlage 2) wird durch den Umweltbericht (Anlage 3) vervollständigt. Der Umweltbericht erläutert die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt. Weiterhin sind eine Biotoptypenkartierung (Anlage 4) sowie eine spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung (Anlage 5) sowie das Baugrundgutachten (Anlage 6) dieser Beschlussvorlage hinzugefügt worden.    

 

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Hierbei sind die weiteren, dem Beschluss beigefügten Anlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuzufügen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Planentwurf (Stand: Nov. 2019)

Anlage 2 – Begründung (Stand: Nov. 2019)

Anlage 3 – Umweltbericht (Stand: Nov. 2019)

Anlage 4 – Biotoptypkartierung

Anlage 5 – Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (Stand: Nov. 2019)

Anlage 6 – Baugrundgutachten (Stand: Okt. 2019)


1.      Der als Anlage beiliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ wird in der Fassung vom November 2019 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

2.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt

a)    die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,

b)    die öffentliche Auslegung durchzuführen,

c)    die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich