hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
für das Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“ beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 21. Juli 2014 bis zum 5. August 2014 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
14. Juli 2014, 18. Jahrgang, Nr. 31 ortsüblich bekanntgemacht.
Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
verfolgt:
Es soll ein
Sondergebiet, das der Erholung dient –Wochenendhausgebiet- mit folgenden
Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung ausgewiesen werden.
·
max. Grundfläche der Wochenendhäuser (nur
eingeschossige zulässig) mit 88 m² mit einer max.
Höhe von 6,70 m,
·
max. Grundfläche der überdachten Terrasse
mit 20 m²,
·
für Neubauvorhaben von Wochenendhäusern –
Mindestgrundstücksfläche 900 m²,
·
ein Doppelcarport/Doppelgarage oder zwei
einzeln stehende Carport/Garagen oder zwei Stellplätze
pro Wochenendhausgrundstück (§ 12 BauNVO) zulässig,
·
Schwimmbecken, Teiche und/oder eine
Kombination daraus mit und ohne Überdachung bis jeweils max. 43 m² Wasserfläche und einer max. Höhe von
3,00 m (Überdachung),
·
Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO mit max.
30 m² Grundfläche und einer max. Höhe von 3,00
m.
Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergibt sich
aus der Tatsache, dass die vorhandenen baulichen Anlagen unterschiedliche
Nutzungen und Größen aufweisen. Bei den baulichen Anlagen handelt es sich um
Wochenendhäuser. Diese sind durch Baugenehmigungen überwiegend in der Zeit vor
1990 entstanden. Zwischenzeitlich sind durch An- und Umbauten Veränderungen an
den Wochenendhäusern vorgenommen worden. Dabei musste festgestellt werden, dass
einige Anbauten das allgemeine Maß für Wochenendhäuser maßgeblich
überschreitet. Eine Legalisierung der vorhandenen Bebauung und Nutzung wird für
einige Wochenendhäuser problematisch und kann durch den Bebauungsplan nicht
geleistet werden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 94 für das Wochenendhausgebiet
„Zum Kurzen Busch“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2
BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer
Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu
jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher
Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden
die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des
Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und
durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der
Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung
alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur
Behandlung vorlegen.
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 94 für das Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“ wird in der Fassung vom November 2014 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belanges sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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