hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des
Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An der Blumenthaler Landstraße“ vom 12.09.2019 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.
Die zu erarbeitende Satzung soll die vorhandene Bebauung berücksichtigen
und die geplante Nutzung ermöglichen.
Es ist beabsichtigt die vorhandenen Gebäude wie folgt zu nutzen:
·
als Büro- und Wohngebäude
·
als Werkstatt und Lager
·
zur Tierhaltung und
·
zur Unterstellung von Fahrzeugen und
Maschinen.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das
Verfahren der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An der Blumenthaler
Landstraße“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme
übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns
Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung
öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss wird die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf
beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit
entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorzubereiten und
durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der
Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung
alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur
Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: Dezember 2019)
Anlage 1.2 –
Begründung (Stand: Dezember 2019)
1.
Der als
Anlage beiliegende Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An
der Blumenthaler Landstraße“ wird in
der Fassung vom Dezember 2019 als Entwurf beschlossen und zur
Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird
gebilligt.
2.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4
Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die
ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB zu veranlassen;
b) die
öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der
betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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