Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB "An der Blumenthaler Landstraße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
011/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An der Blumenthaler Landstraße“ vom 12.09.2019 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.

Die zu erarbeitende Satzung soll die vorhandene Bebauung berücksichtigen und die geplante Nutzung ermöglichen.

Es ist beabsichtigt die vorhandenen Gebäude wie folgt zu nutzen:

·         als Büro- und Wohngebäude

·         als Werkstatt und Lager

·         zur Tierhaltung und

·         zur Unterstellung von Fahrzeugen und Maschinen.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An der Blumenthaler Landstraße“ fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

 

 

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss wird die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: Dezember 2019)

Anlage 1.2 – Begründung (Stand: Dezember 2019)


1.       Der als Anlage beiliegende Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „An der Blumenthaler Landstraße“ wird in der Fassung vom Dezember 2019 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.       Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt:
   a)            die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
                   Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen;
   b)           die öffentliche Auslegung durchzuführen;
   c)            die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und                    aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und                       dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich