Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 103 für den Bereich "Am Niegripper See II - Niegripper Seite" in der Ortschaft Niegripp
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) und die erneuteDurchführung einer öffentlichen Auslegung
Vorlage
038/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 13. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juni 2018, 22. Jahrgang, Nr. 20 ortsüblich bekanntgemacht.

Der zu erarbeitende Bebauungsplan soll in seinem geplanten räumlichen Geltungsbereich die Bebauung mit Wohngebäuden, der zugehörigen Nebenanlagen einschließlich Garagen und Gartenhäusern ermöglichen.

Der zukünftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die auf dem Flurstück 10019 in der Flur 12 liegende öffentliche Straße „Am See“ erschlossen. Die Straße „Am See“ ist zusätzlich über die auf dem Flurstück 10126 liegende Straße „Detershagener Weg“ erreichbar. Zur Vereinfachung der Darstellung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist das Flurstück 10019 vollständig in den Bebauungsplan einbezogen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp wurde am 4. Dezember 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. Dezember 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die Ergänzung der Planbezeichnung ist hinsichtlich der Teilüberplanung des geltenden  Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Niegripper See – Niegripper Seite“ aus klarstellenden Gründen erforderlich. Die Begründung und die Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 103 sind dahingehend ebenfalls zu ergänzen und zu überarbeiten. Die Planbezeichnungen haben vielfach auch einen erklärenden und präzisierenden Charakter und unterstützen innerhalb des Verfahrensschrittes der Beteiligung der Öffentlichkeit die gewollte Anstoßfunktion. In diesem Falle wird explizit auf die teilräumliche Überplanung eines geltenden Bebauungsplanes hingewiesen.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung sind ebenfalls Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.

Der Vorhabenträger wird seitens der Verwaltung aufgefordert, das von ihm beauftragte Planungsbüro anzuweisen die Ergebnisse der Abwägung in die Planungsdokumente einzuarbeiten. Sofern diese Einarbeitung abgeschlossen ist und die Verwaltung die Übernahme der Ergebnisse der Abwägung in die Planung überprüft hat, wird die Verwaltung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.

Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt nur im Umfang der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach Durchführung der Abwägung zu einer Veränderung/Ergänzung der Planung geführt haben.

Des Weiteren wird bestimmt, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach Durchführung der Abwägung zu einer Änderung/Ergänzung der Planung geführt haben, sind zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 BauGB aufzufordern. Hierbei wird die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat erneut zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Abwägungsanlage


1.      Der Stadtrat beschließt, die Bezeichnung des Bebauungsplanes zu ändern. Die neue Planbezeichnung soll lauten: „Bebauungsplan Nr. 103 für den Bereich "Am Niegripper See II - Niegripper Seite" mit teilweiser Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Nioegripper See – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp

2.      Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

3.      Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

4.      Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

5.      Der Stadtrat beschließt, den entsprechend dem Ergebnis der Abwägung überarbeiteten Planentwurf einschl. der zugehörigen Dokumente einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zuzuführen und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen zu verkürzen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB), weiterhin können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten abgegeben werden (§ 4a .Abs. 3 Satz 2 BauGB).

6.      Die Verwaltung wird beauftragt:

a)  nach Vorlage des entsprechend dem Ergebnis der Abwägung geänderten Planentwurfs die ortsübliche Bekanntmachung über die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung zu veranlassen;

b)  die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen;

c)  die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich