Betreff
Antrag auf Förderung des Reitvereins Ihleburg e.V. für das Jahr 2020
Vorlage
043/2020
Aktenzeichen
28100/01/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Der Reitverein Ihleburg e.V. reichte am 02.03.2020 einen Antrag (vom 28.02.2020) auf Zuschuss für das Reiterfest 2020 in Höhe von 300,00 EUR ein.

Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.

Das traditionelle Reiterfest soll auch in diesem Jahr ein breites Publikum aus Nah und Fern ansprechen. Es wird nicht nur ein sportlicher Höhepunkt für alle Zuschauer, es wird auch ein vielseitiges Rahmenprogramm angeboten.

Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:

Gesamt:                                                                         2.703,87 Euro

Davon förderfähig:                                                    2.402,73 Euro

Eigenmittel des Trägers:                                         1.175,37 Euro

Eintrittsgelder;:                                                              912,50 Euro

Sonstige Einnahmen:                                                   316,00 Euro

Zuschuss der Stadt Burg:                                            300,00 Euro

HH-Ansatz 2020:                                                       17.300,00 Euro

Bereits verfügt/vorgemerkt:                                3.685,00 Euro (Stand: 24.02.2020)

Zuschuss:                                                                          300,00 Euro (beantragt: 300,00 Euro)

Rest verfügbarer Mittel:                                       13.315,00 Euro


Anlagen:


Der Ortschaftsrat Ihleburg stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag des Reitvereins Ihleburg e.V. auf Zuschuss für das Reiterfest 2020 in Höhe von 300,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltssperre wird dieser Beschluss unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Haushaltssperre 2020 aufgehoben wird. Erklärung: Wegen der Corona Pandemie und den damit verbundenen Ausfällen im Bereich Erträge bzw. Verschiebung derer hat der Bürgermeister am 27. März 2020 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verfügt. Diese besagt unter anderem, dass keine Ausgaben im freiwilligen Bereich erfolgen dürfen. Des Weiteren ist die zur Zeit der Veranstaltung gültige Verordnung der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt in Bezug zur Durchführung von Veranstaltungen zu beachten.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                        EUR

Land:                                           EUR

                                                      EUR

                                                                       

Sonstige:                                  EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

281000000.531800                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich