Betreff
Entgeltordnung für die Stadthalle Burg
Vorlage
046/2020
Art
Beschlussvorlage

Wie im Stadtratsbeschluss vom 02. April 2019 beschlossen, wird die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig betreiben.

Aus diesem Anlass wird zur Handlungsgrundlage eine Entgeltordnung benötigt.

Die neue vorliegende Entgeltordnung beinhaltet, wie auch die zuletzt gültige aus dem Jahr 2015, zwei Tarifgruppen.

Neu ist die Definition der Berechnung der Grundmiete. Aufgrund von Preissteigerungen seit 2015 bis 2019 für Strom (um ca. 13 % gestiegen) und Reinigung (um ca. 20 % gestiegen), wurden die Entgelte um ca. 20 % angehoben. Eine Begründung der Entgeltsteigerung liegt neben den erhöhten Verbrauchskosten auch der verlängerten Nutzungsdauer von sechs auf acht Stunden zu Grunde.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich