Wie im Stadtratsbeschluss vom 02. April 2019 beschlossen, wird die Stadt
Burg die Stadthalle eigenständig betreiben.
Aus diesem Anlass wird zur Handlungsgrundlage eine Entgeltordnung
benötigt.
Die neue vorliegende Entgeltordnung beinhaltet, wie auch die zuletzt
gültige aus dem Jahr 2015, zwei Tarifgruppen.
Neu ist die Definition der Berechnung der Grundmiete. Aufgrund von
Preissteigerungen seit 2015 bis 2019 für Strom (um ca. 13 % gestiegen) und
Reinigung (um ca. 20 % gestiegen), wurden die Entgelte um ca. 20 % angehoben.
Eine Begründung der Entgeltsteigerung liegt neben den erhöhten Verbrauchskosten
auch der verlängerten Nutzungsdauer von sechs auf acht Stunden zu Grunde.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |